Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 10.06.2013 die Stellungnahmen und Anregungen aus der ersten öffentlichen Auslegung beschlussmäßig behandelt.
Der Entwurf des beschlussgemäß überarbeiteten Bebauungsplans Nr. 146 in der Fassung vom 27.06.2013 liegt einschließlich schalltechnischer Untersuchung und Begründung zur Einsichtnahme bis 03.09.2013 im Rathaus Unterschleißheim, Geschäftsbereich Planen-Bauen-Umwelt (III. OG), Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.
Während dieser Zeit können Stellungnahmen zur dargelegten Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hingewiesen wird darauf, dass ein Antrag gem. § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Ein Mitarbeiter des Bauamts wird für Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung stehen.
Der BP Nr. 146 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
Umweltrelevante Stellungnahmen liegen vor:
1. Landratsamt München vom 10.04.2013 (Themenbereiche Artenschutz -
Rodungen nur außerhalb der Vogelbrutzeit, Immissionsschutz -Überarbeitung
der Schallschutzfestsetzungen)
2. Wasserwirtschaftsamt München v. 24.4.2013 (Themenbereiche :
Altlastensituation des Grundstücks, Erfüllung der altlastenbezogenen Pflichten
nach § 4 Abs. 4 Bundesbodenschutzgese
Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 146
Mittwoch, 31. Juli 2013