Erneute eingeschränkte öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 55 d „Lohhof-Süd Teil Süd-Ost

Mittwoch, 26. Februar 2014

Bekanntmachung

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 17.02.2014 die Stellungnahmen und Anregungen aus der vorangegangenen öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 55 d behandelt, es wurde die Überarbeitung und erneute zeitlich verkürzte, sowie eingeschränkte, öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes (BP) beschlossen.
Der künftige Gesamtbebauungsplan Nr. 55 d fasst den ehemaligen BP Nr. 55 sowie die Änderungsbebauungspläne Nr. 55c und 55b zusammen und aktualisiert die Festsetzungen auf den ortsüblichen Standard. Die Aufstellung des BP Nr. 55d findet gem. § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren statt. Eine formelle Umweltprüfung wird nicht vorgenommen, ein Umweltbericht nicht erstellt. Umweltrelevante Stellungnahmen liegen aus dem letzten Verfahrensschritt nicht mehr vor.
Zudem liegt eine überschlägige Prüfung der Umweltauswirkungen gem. § 13a Abs. 1 Nr. 2 BauGB bei, da der BP 55d eine Versiegelung von mehr als 20.000 qm Fläche zulässt (Abwägungsbereiche: Klima/Luft, Tiere/Pflanzen, artenschutzrechtliche Belange, menschliche Gesundheit, Landschaftsbild, kulturelles Erbe, Wasser, Intensität der Bodennutzung).
Der Bebauungsplan Nr. 55 d in der Fassung vom 17.02.2014 liegt einschließlich Begründung zur Einsichtnahme bis 17.03.2014 im Rathaus Unterschleißheim, Geschäftsbereich Planen-Bauen-Umwelt (III. OG), Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus. Während dieser Zeit können Stellungnahmen zur dargelegten Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Hingewiesen wird darauf, dass ein Antrag gem. § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Ein Mitarbeiter des Bauamtes wird für Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung stehen.

Hinweis:
Die Auslegungsfrist wird auf Grund der geringfügigen Änderungen und des fortgeschrittenen Verfahrensstandes gem. § 4a BauGB auf zwei Wochen verkürzt.
Anregungen sind nur noch zu den beschlossenen Änderungen (Festsetzung C2.3, Balkontiefe und Balkonüberdachung) sowie zu den redaktionellen Anregungen des Landratsamtes zulässig.

 

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