Elterngebühren während Corona-Pandemie - Stadtrat wird über Erlass der Gebühren beraten

Donnerstag, 09. April 2020

Bis zum Ende der Osterferien sind nach derzeitiger Sachlage die Betreuungseinrichtungen für Kinder geschlossen. Davon ausgenommen ist die Notbetreuung für Kinder, deren Eltern in Bereichen der kritischen Infrastruktur arbeiten. Dennoch werden teilweise die Gebühren für die Betreuung weiterhin vom Konto der Familien abgebucht. Die Stadt Unterschleißheim bemüht sich um eine Lösung.

Bedingt durch die Schließung von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen aufgrund der Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 13.03.2020 werden seit dem 16. März 2020 Kinder nicht mehr i Einrichtungen wie Kinderkrippen, Kindergärten, Hort oder Mittagsbetreuung betreut. Dennoch werden die Elterngebühren teilweise weiterhin abgebucht. Der Grund? Speziell in Unterschleißheim ist die Stadt nicht selbst Träger der Einrichtungen. Die Träger wiederum handeln nach ihren aktuell gültigen Satzungen. So kann in den Verträgen geregelt sein, dass die Gebühren auch fällig werden, falls eine Schließung aufgrund äußerer Umstände, die die Einrichtung nicht zu vertreten hat, erfolgt.
Allerdings: Solche Regelungen sind nicht für eine außergewöhnliche Situation wie die Corona-Pandemie konzipiert worden. Derzeit ist die Stadtverwaltung dazu mit den Trägern der Einrichtungen sowie den Aufsichts- und Regierungsbehörden im Gespräch.
Die Verwaltung wird dem Stadtrat am 23.04.2020 vorschlagen, dass den Eltern die Gebühren für den Monat April erlassen werden, wozu dessen Beschluss notwendig ist. Die Stadt Unterschleißheim möchte hier schnell eine Lösung herbeiführen, unabhängig davon, ob es für diesen Sonderfall Zuschüsse vom Freistaat Bayern gibt. Alle betroffenen Eltern werden über das weitere Vorgehen informiert, sobald eine Entscheidung getroffen wurde.

Zum Schluss noch eine Information für Eltern, die in Bereichen der kritischen Infrastruktur arbeiten: Die Notfallbetreuung wird in den Kinderbetreuungseinrichtungen auch in den Osterferien fortgesetzt. Nähere Informationen dazu erteilen die Träger der Betreuungseinrichtungen.

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