Immer mehr Hausbesitzer planen die Errichtung eigener Gartenbrunnen zur Bewässerung ihrer Grünflächen, um damit den gebührenpflichtigen Wasserverbrauch aus der öffentlichen Wasserversorgung der Stadtwerke im Haushalt zu senken und Kosten zu sparen.
Die zuständigen Stadtwerke Unterschleißheim weisen deshalb darauf hin, dass solche Eigenbrunnen in jedem Falle genehmigungspflichtig sind, und deshalb nicht ohne weiteres erstellt werden können.
Die Entnahme von Grundwasser durch einen Gartenbrunnen fällt unter die gesetzlichen Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des Bayer. Wassergesetzes (BayWG), die anzeige- und genehmigungspflichtig ist.
Für die Erteilung der Genehmigung ist das Landratsamt München unter Beteiligung des Wasserwirtschaftsamtes zuständig.
Zugleich ist ein Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Stadt Unterschleißheim (Wasserabgabesatzung) für eine solche Brunnenanlage notwendig, welche von den Stadtwerken Unterschleißheim erteilt wird.
Die ungenehmigte Schlagung eines Brunnens zur Gewinnung von Grundwasser stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die sowohl von den Stadtwerken als auch vom Landratsamt verfolgt werden kann.
Nähere Detailauskünfte erteilen Ihnen die Stadtwerke unter Tel. 089/31009-236.
Ihre Wasserversorgung bei den Stadtwerken Unterschleißheim
Dies sollten Sie unbedingt beachten:
Dienstag, 25. September 2007