Die Friedhofsverwaltung informiert

Freitag, 01. Februar 2008

Pflanzungen außerhalb der Grabstätte nicht möglich

Bei der Grabgestaltung soll nach Vorstellungen der Stadt den Hinterbliebenen ein möglichst großer Freiraum für die Umsetzung individueller Wünsche gegeben werden. Die einzelne Grabstelle ist aber gleichzeitig auch Teil des gesamten Friedhofes. Insofern sollen sich die einzelnen Grabstellen harmonisch in das Gesamtbild des Friedhofs einfügen. Einige wichtige Einschränkungen der Gestaltungsfreiheit müssen deshalb in der städtischen Friedhofssatzung festgeschrieben werden. Hier wird zum Beispiel insbesondere darauf eingegangen, dass Anpflanzungen außerhalb der Grabstätte nicht erlaubt sind. Leider ist aber gerade dies in den Friedhöfen an der Nelkenstraße und am Waldfriedhof vermehrt zu beobachten. Um eben das  einheitliche Gesamtbild der Friedhöfe zu erhalten müssen diese nicht zulässigen Pflanzungen in der Zeit von Anfang März bis Ostern von der Stadt kostenpflichtig entfernt werden. Gleichzeitig werden die Flächen hinter den Grabsteinen geräumt. Bitte entfernen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse sämtliche Gartengeräte am Grab und Pflanzungen außerhalb des Grabfeldes. Wir möchten bei dieser Gelegenheit auch darauf hinweisen, dass Hunde nicht in den Friedhof mitgebracht werden dürfen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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