Der Wirtschaftsstandort Unterschleißheim braucht auch künftig Entwicklungsperspektiven

Dienstag, 18. Oktober 2011

Stadtrat lehnt Ratsbegehren zu Bürgerentscheid über Hochhäuser ab

Einen durch ein Ratsbegehren initiierten Bürgerentscheid zur Frage, ob gewerbliche Hochhäuser in Unterschleißheim gebaut werden sollen, wird es nicht geben. Mit  großer Mehrheit lehnte der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung Anfang Oktober zwei Anträge auf ein Ratsbegehren ab, die in der Bürgerversammlung Ende September als Empfehlung an ihn ausgesprochen wurden.
Damit verbleibt es bei der vorausgegangenen Entscheidung im Juni, als der Stadtrat bereits einen entsprechenden Antrag aus seinen eigenen Reihen abgelehnt hatte.

Die überwiegende Mehrheit im Gremium folgt damit der bisher unisono getragenen Linie des städtebaulichen Konzeptes in der seit geraumer Zeit anstehenden Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes, welcher die Entwicklung der Stadt Unterschleißheim wieder für die nächsten 10 bis 15 Jahre aufzeigen soll.
Die Experten des mit der Konzeption des neuen Flächennutzungsplanes beauftragten Stadtplanungsbüros hatten der Stadt die Errichtung von gewerblichen Hochbauten im bestehenden Gewerbegebiet an mehreren geeigneten Stellen aus verschiedenen Gründen angeraten. Dieses Nutzungskonzept wurde in verschieden Foren zur Öffentlichkeitsbeteiligung der Bürger und Unternehmen vor Ort auch bereits umfassend diskutiert und für zukunftsweisend erachtet. Der Stadtrat hatte den entsprechenden Planentwurf auch bereits gebilligt und in das derzeit anhängige offizielle Aufstellungsverfahren gegeben.

Ein großer Pluspunkt von höheren Gebäuden liegt zum einen in der Tatsache, dass das Flächenangebot im Gewerbegebiet nahezu erschöpft ist und entsprechende Brachflächen aus umgewidmeten bzw. aufgegebenen Vornutzungen flächenmäßig begrenzt sind, so dass eine wie bisher in die Fläche ausgeweitete Bebauung mit den notwendigen Geschossflächen im heute erforderlichen Umfang für die Investoren und Betriebe faktisch nicht mehr möglich ist. Bewusst soll die Entwicklung jedoch innerorts im bisherigen Bebauungszusammenhang erfolgen, um einen Flächenverbrauch auf der grünen Wiese der angrenzenden Natur- und Landschaftsräume zu vermeiden. Höhere Bebauungen dienen damit auch dem Boden- und Naturschutz.
Die Hochbebauung bietet zudem den großen Vorteil, dass damit mehr unversiegelte Flächen für Begrünungsmaßnahmen und Gestaltung von attraktiven Aufenthaltsplätzen freigehalten werden bzw. erhalten bleiben, die vor allem die älteren Bereiche des Gewerbegebietes enorm aufwerten können.      

Für die Zukunftssicherung des prosperierenden Gewerbestandortes ist es zudem aus Sicht der Mehrheit des Unterschleißheimer Stadtrates von entscheidender Bedeutung, dass ein zeitgemäßes Büroangebot für eine führende Wirtschaftskommune in einer der erfolgreichsten Metropolregionen in Europa langfristig zur Verfügung steht, um bereits ansässige Unternehmen für deren künftigen Entwicklungsbedürfnisse an den Standort zu binden und neue Betriebe anziehen zu können. Nur dadurch lässt sich im rauen interkommunalen Wettbewerb um die Gunst der Firmen sowohl das hochwertige Angebot von zahlreichen Arbeitsplätzen als auch die in den letzten Jahren sich erfreulich entwickelten Gewerbesteuereinnahmen dauerhaft sichern.
Aus diesem Grund lehnte die überwiegende Mehrheit des Stadtrates ein Ratsbegehren ab.  

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