Das Wahlamt der Stadt informiert

Montag, 20. April 2009

Wichtige Informationen zur Europawahl am 7. Juni 2009

Nachstehende Hinweise auf einige grundsätzliche Bestimmungen bitten wir in Ihrem eigenen Interesse zu beachten, da hiervon unter Umständen die Ausübung Ihres Wahlrechts abhängig ist.
1. Wahlrecht
Wahlberechtigt sind:
a) alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage
? das 18. Lebensjahr vollendet haben,
? seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem sonstigen Mitglied-staat der Europäischen Gemeinschaft wohnen und
? nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
b) Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürger), die am Wahltag
? das 18. Lebensjahr vollendet haben,
? seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaa-ten der Europäischen Gemeinschaft wohnen,
? nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
? grundsätzlich bis 17. Mai 2009 einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis gestellt ha-ben.
2. Ausübung des Wahlrechts
Nur wer in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt, darf wählen.
3. Eintragung in das Wählerverzeichnis
In das Wählerverzeichnis werden alle Wahlberechtigten automatisch eingetragen, die am 35. Tage vor der Wahl (Stichtag 03.05.2009) bei der Stadt Unterschleißheim mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.
Ausländische Unionsbürger müssen grundsätzlich bis spätestens 17. Mai 2009 einen Antrag auf Auf-nahme in das Wählerverzeichnis gestellt haben. Alle ausländischen Unionsbürger wurden von der Stadt Unterschleißheim bereits in einem persönlichen Anschreiben auf diese Regelung aufmerksam gemacht. Wir bitten in diesem Zusammenhang nochmals um Beachtung.
4. Wahlbenachrichtigungskarten
Bis zum 17.05.2009 erhält jeder Wahlberechtigte, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, von der Stadt Unterschleißheim eine Wahlbenachrichtigungskarte. Wenn Sie zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbe-nachrichtigungskarte erhalten haben, aber glauben, wahlberechtigt zu sein, melden Sie sich bitte bei der Stadt Unterschleißheim, Bürgerbüro, Telefon 31009-0.
Wir bitten Sie in diesem Zusammenhang folgendes zu beachten:
Die Stadt Unterschleißheim wird für die Europawahl 2009 nur 14 allgemeine Wahlbezirke bilden.
Bei der Bildung dieser 14 allgemeinen Wahlbezirke wurde die bisherige Gebietseinteilung der vorange-gangenen Wahlen herangezogen und grundsätzlich zwei örtlich zusammenhängende Stimmbezirke zu-sammengefasst. Das bedeutet für manche Wahlberechtigte, dass sie bei der Europawahl 2009 nicht mehr das gewohnte Wahllokal aufsuchen können! Das für die Europawahl 2009 gültige Wahllokal ist auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckt. Ob ein Wahllokal barrierefrei ist, können Sie darauf eben-falls entnehmen. Wir bitten Sie um Beachtung und um Verständnis für diese Maßnahme.
5. Ausstellung von Briefwahlunterlagen
Briefwahlunterlagen kann erhalten, wer am Wahlsonntag nicht persönlich im Wahlraum abstimmen kann.
Wer nicht selbst vorsprechen kann, erhält die Unterlagen zugeschickt, wenn der Antrag (Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte) bei der Stadt Unterschleißheim vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorliegt.
6. Auskunftserteilung
Bei der Stadtverwaltung im Rathaus steht für allgemeine Fragen Herr Christoph Praxl (Zimmer 117,
Tel. 31009-225) und für Auskünfte hinsichtlich Wählerverzeichnis oder Briefwahlunterlagen stehen Mitar-beiter des Bürgerbüros während der üblichen Geschäftsstunden zur Verfügung (Tel.: 31009-0).
7. Weitere Informationen im Internet
Auf den folgenden Internetadressen finden Sie zu gegebener Zeit weitergehende Informationen über die Europawahl:
www.unterschleissheim.de  (Stadt Unterschleißheim)
www.wahlen.bayern.de (Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung)
www.bundeswahlleiter.de (Bundeswahlleiter)

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