Damit Unterschleißheim keine Nachteile erleidet

Donnerstag, 02. Oktober 2008

Oberschleißheims Planungen an der Kreuzstraße beurteilt

Die Nachbargemeinde Oberschleißheim plant auf der Fläche zwischen der B 13 in Höhe der Kreuzstraße und dem Sportpark/ bzw. Lohhof-Süd direkt an Unterschleißheim angrenzend ein neues Gewerbegebiet. Dort, wo jetzt schon Gewerbebetriebe vorhanden sind, soll dieses auf Oberschleißheimer Flur befindliche Gebiet für weitere Firmenansiedlungen überplant werden. Dazu haben bereits Vorgespräche mit Oberschleißheim stattgefunden. Nun hat der Unterschleißheimer Stadtrat in dem offiziell zu beteiligenden  Flächennutzungs- und Bebauungsplanverfahren der Nachbargemeinde Stellung genommen. Grundsätzlich liegen keine generellen Gründe vor, das Vorhaben gänzlich abzulehnen. Die Stadträte beschlossen, die Frage der Abwasserentsorgung dieses Gebietes an bestimmte Bedingungen zu knüpfen. So soll der Zweckverband, der für die Abwasserbeseitigung zuständig ist und dem auch die Stadt Unterschleißheim angehört, die benötigten Kapazitäten nur bis zu einer bestimmten Menge (500 Einwohnergleichwerte) zur Verfügung stellen. Dieses Limit soll auch in den Bebauungsplan aufgenommen werden; die verursachten Kosten für die zusätzlich zu entsorgende Abwassermenge  soll die Gemeinde Oberschleißheim bzw. die Nutznießer der Planung tragen. Dass mit dieser Neuplanung grundsätzlich keine Nutzungseinschränkungen auf Unterschleißheimer Stadtgebiet einhergehen dürfen, dass es zu keinen Lärmbeeinträchtigungen vor allem für die Wohnbebauung in Lohhof-Süd kommen darf und dass keine für Unterschleißheim schädigenden Einzelhandelsgeschäfte angesiedelt werden dürfen, die bestimmte, landesplanerisch unzulässige Sortimente anbieten ? diese Forderungen wurden jetzt vom Stadtrat beschlossen und werden nun  gegenüber Oberschleißheim geltend gemacht werden.

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