Dachsanierung Kindergarten "An der Burg"

Montag, 13. August 2007

Keine rechtlichen Schritte gegen Baufirma möglich

Im August letzten Jahres musste der Kindergarten "An der Burg" kurzfristig und völlig überraschend wegen dringend notwendiger Dachsanierungsarbeiten geschlossen werden. Grund war der von einem Gutachter festgestellte Mangel wegen Undichtigkeit der Dampfsperre. Die Dachkonstruktion war infolge einer Durchnässung sehr marode. Die Kosten der Sanierung waren erheblich. Die Stadt hat die Angelegenheit einer rechtlichen Prüfung unterzogen. Untersucht wurde, ob Gewährleistungs- bzw. Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Das Rechtsgutachten liegt der Stadt seit Anfang Juli vor. Im Wesentlichen wird folgendes Ergebnis festgestellt: Gewährleistungsansprüche nach Bauvertragsrecht sind an dem über 10 Jahre alten Gebäude verjährt. Eine längere Verjährungsfrist kann nur geltend gemacht werden, wenn der Mangel vom ausführenden Unternehmer arglistig verschwiegen worden wäre. Die Beweislast liegt hier allerdings bei der Stadt und ist in der Praxis nur äußerst schwierig nachzuweisen. Der damaligen bauausführenden Firma kann ein Mangel bzw. ein Organisationsverschulden nach Aktenlage nicht nachgewiesen werden. Letztendlich wird eine Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen deshalb rechtlich nicht durchsetzbar sein. Die Erfolgsaussichten für einen Schadensersatzprozess wären sehr gering. Deshalb wird die Stadt keine weitergehenden juristischen Maßnahmen  veranlassen.

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