Corona-Maßnahmen – Verlängerung und Verschärfung bis Ende Januar 2021

Mittwoch, 13. Januar 2021

Die Ministerpräsidentenkonferenz Anfang Januar beschloss eine Verlängerung des Lockdowns zur Eindämmung des Infektionsgeschehens bis zum 31. Januar 2021. Die Ausgangsbeschränkung, die nächtliche Ausgangssperre, Distanzunterricht und Schließung des Einzelhandels gelten somit weiterhin. Zusätzlich verschärft wurden die Kontaktbeschränkungen. Die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr und im Einzelhandel wird in eine FFP2-Maskenpflicht umgewandelt.

Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen oder privaten Raum ist nur noch mit dem eigenen Haushalt und einer weiteren Person gestattet. Davon ausgenommen sind zugehörige Kinder bis einschließlich drei Jahren. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 200 sind Tagesausflüge für die EinwohnerInnen über einen Umkreis von 15 km um die Wohnortgemeinde untersagt. Für Unterschleißheim zählt hier der Inzidenzwert des Landkreis Münchens. Dieser liegt zum Redaktionsschluss (11.01.2021) weit unter 200. Auf den Seiten des Landratsamtes und der Stadt Unterschleißheim werden Sie informiert, sollte die 15-Kilometer-Radius-Regel in Kraft treten müssen. Forum Unterschleißheim ist ebenfalls von der Verlängerung des Lockdowns betroffen.

Weiterhin kündigte die Bayerische Staatsregierung am 12.01.2021 eine Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske im Öffentlichen Personennahverkehr und im Einzelhandel ab Montag, den 18. Januar 2021, an. Kinder unter 15 Jahren sind von der FFP2-Maskenpflicht ausgenommen.

In der aktuellen Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind die geltenden Maßnahmen rechtlich verankert.

Wir wollen die für Sie wichtigsten Informationen und Services bestmöglich bereitstellen.

Um uns dies zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis, dass wir mit Hilfe des Web-Analyse-Tool »Matomo« eine anonymisierte Auswertung Ihres Besuchs zu statistischen Zwecken erstellen und auswerten dürfen. Ihr Einverständnis gilt für zwölf Monate.

Alle Informationen zu Cookies, deren Verwaltung und Ihren Möglichkeiten Ihre Einwilligung zu widerrufen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.