Bürgerfreundliche Neuregelung

Donnerstag, 10. Oktober 2013

Baumschutzverordnung bietet künftig Erleichterungen bei Ersatzpflanzungen

In der Stadt Unterschleißheim regelt eine sog. Baumschutzverordnung, welche Baumarten innerhalb des Stadtgebietes geschützt sind und unter welchen Umständen diese beseitigt werden dürfen.
In der Regel muss der Grundstückseigentümer grundsätzlich bei einer genehmigten Fällung eine Ersatzpflanzung auf dem eigenen Grundstück vornehmen und diese der Stadt innerhalb einer bestimmten Frist nachweisen.  
Allerdings hat die Praxis gezeigt, dass in manchen Fällen eine Ersatzpflanzung nur sehr schwierig oder gar nicht umgesetzt werden kann, da das betroffene Grundstück keinen ausreichenden Platz bietet oder in sonstiger Weise nicht geeignet ist.
Um dieser unbefriedigenden Situation gerecht zu werden, hat mit einer einstimmigen Entscheidung der Unterschleißheimer Umwelt- und Verkehrsausschuss die Baumschutzverordnung der Stadt nunmehr in einer vorberatenden Entscheidung modifiziert und dahingehend geändert, dass in solchen Fällen, in denen keine Ersatzpflanzung möglich oder zumutbar ist,  nun auch die Möglichkeit einer Ausgleichszahlung besteht.
Deren Höhe orientiert sich auf Basis der Kosten, die für eine angemessene Pflanzung auf öffentlichen Grünflächen hinsichtlich Anschaffung, Lieferung und fachgerechter Pflanzung sowie Fertigstellungspflege anfallen. Die vom Baumeigentümer zu leistende Zahlung ist von der Stadt zweckgebunden für die Neupflanzung entsprechender Ersatzbäume auf ihren Flächen zu verwenden und fließt somit nicht in den allgemeinen Haushalt zur Deckung der unterschiedlichen Ausgaben. In der Praxis betragen die Ausgleichszahlungen schätzungsweise zwischen 1.200 und 1.500 Euro pro Baum.
Damit wird einerseits eine sehr bürgerfreundliche Lösung erreicht, andererseits bleibt gesichert, dass Unterschleißheim weiterhin eine sehr grüne Stadt bleibt.
Letztlich muss jedoch noch der Stadtrat sein endgültiges Plazet geben, was jedoch als gesichert gilt. Sobald die geänderte Verordnung in Kraft tritt, erfolgt ein entsprechender Bekanntmachungshinweis.

Baumschutzverordnung aktuell

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