Bürgerentscheid "Therme Hollern" schwer umzusetzen

Dienstag, 19. Oktober 2010

Eching entlässt Unterschleißheim nicht aus dem Zweckverband

Eine zentrale Forderung des Bürgerentscheides "Therme Hollern" im März dieses Jahres war, dass die Stadt Unterschleißheim aus dem "Zweckverband Erholungsgebiet Hollerner See Eching/ Unterschleißheim" austritt. Dagegen wehren sich die Echinger Verbandsräte, der paritätisch mit jeweils drei Mitgliedern aus Eching und Unterschleißheim besetzt ist.

Der 2003 gegründete Zweckverband hat das Ziel, den Badesee in Hollern auszubauen und sollte auch Wegbereiter für das geplante Thermalbad sein.  Konkret heißt es in der Satzung, dass der Zweckverband "die Entwicklung, den Ausbau und die Nutzung des geplanten Erholungsgebietes, unter Einbeziehung des Hollerner Sees und des Thermalwassers von Unterschleißheim, durchzuführen" hat. Die Mehrheit der Bürger hat sich im Bürgerentscheid gegen die Errichtung der Therme ausgesprochen, so dass dieser Verbandszweck ? zumindest von Seiten der Stadt Unterschleißheim ? nicht mehr weiter verfolgt wird. Schwierigkeiten bereitet jetzt aber der Austritt, der jüngst von den drei Echinger Verbandsräten mit 3:3 Stimmen abgelehnt wurde. Für einen Austritt eines der beiden Mitglieder wäre eine Zweidrittel-Mehrheit nötig. Wie jetzt weiter zu verfahren ist, soll nun eine rechtliche Prüfung feststellen.

Das Landratsamt Freising hat in seinen Stellungnahmen zwar nicht zur Auflösung des Verbandes geraten, ein bloßes Ändern der Satzungsziele würde aber andererseits auch nicht ausreichend sein, um das Ergebnis des Bürgerentscheides umzusetzen. Der Bürgerentscheid hat klar den Austritt der Stadt Unterschleißheim gefordert. Die komplette Auflösung des Zweckverbands wäre nach Aussage des Landratsamtes Freising nur nötig, wenn die weitere Zusammenarbeit unzumutbar wäre, ansonsten überwiege das öffentliche Interesse am Weiterbestand. Die Stadt Unterschleißheim hat sich nun an das für sie zuständige Landratsamt München und an das Innenministerium als übergeordnete Rechtsaufsicht gewandt, wie man den Spagat aus rechtlicher Sicht lösen kann und welche Konsequenzen hieraus abzuleiten sind.

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