Bürgerentscheid am 4. März 2012 ("Stadt mit Maß")

Montag, 23. Januar 2012

Nachstehende Hinweise auf einige grundsätzliche Bestimmungen des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) und der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO) sowie der Satzung der Stadt Unterschleißheim zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden (BBS) bitten wir in Ihrem eigenen Interesse zu beachten, da hiervon unter Umständen die Ausübung Ihres Abstimmungsrechts abhängig ist.

1. Abstimmungsrecht

Abstimmungsberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) sowie alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger), die am Abstimmungstag (04.03.2012)

a) das 18. Lebensjahr vollendet haben,
b) seit mindestens drei Monaten in der Stadt Unterschleißheim eine Hauptwohnung innehaben und
c) nicht vom Abstimmungsrecht ausgeschlossen sind.

2. Ausübung des Abstimmungsrechts

Nur wer in einem Abstimmungsverzeichnis eingetragen ist oder einen Abstimmungsschein besitzt, kann abstimmen.

3. Eintragung in das Abstimmungsverzeichnis

In das Abstimmungsverzeichnis sind alle abstimmungsberechtigten EU-Bürger von Amts wegen eingetragen, die seit dem 04.12.2011 in der Stadt Unterschleißheim mit Hauptwohnung gemeldet sind.

4. Abstimmungsbenachrichtigungskarten

Bis zum 12.02.2012 erhält jeder Abstimmungsberechtigte, der in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen ist, von der Stadt Unterschleißheim eine Abstimmungsbenachrichtigungskarte.
Wenn Sie bis zu diesem Zeitpunkt keine Abstimmungsbenachrichtigungskarte erhalten haben, aber glauben, abstimmungsberechtigt zu sein, melden Sie sich bitte bei der Stadt Unterschleißheim im Bürgerbüro (Tel. 089-31009-0).
 

5. Änderungen der Abstimmungslokale

Wir weisen im Zusammenhang besonders darauf hin, dass für den Bürgerentscheid nur 14 allgemeine Abstimmungslokale gebildet wurden. Bitte sehen Sie deshalb genau auf Ihre Abstimmungsbenachrichtigungskarte, damit Sie nicht das falsche Abstimmungslokal aufsuchen.


6. Namensschilder an den Briefkästen

Die Abstimmungsbenachrichtigungskarten und Briefabstimmungsunterlagen können nicht auf Verdacht in einen unbeschrifteten Briefkasten geworfen werden. Bringen Sie bitte fehlende Namensschilder am Briefkasten an.

7. Ausstellung von Briefabstimmungsunterlagen

Briefabstimmungsunterlagen erhält, wer insbesondere aus beruflichen Gründen oder infolge Krankheit, hohen Alters, einer körperlicher Behinderung oder aufgrund des körperlichen Zustands den Abstimmungsraum nicht aufsuchen kann, oder wer sich am Abstimmungstag aus wichtigem Grunde nicht im Stadtgebiet aufhält. Ein Sonntagsausflug ist z. B. auf jeden Fall kein wichtiger Grund. Wer nicht selbst vorsprechen kann, erhält die Unterlagen zugeschickt, wenn der Antrag (Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigungskarte) ausgefüllt und unterschrieben bei der Stadt Unterschleißheim vorliegt. Personen, die eine Abholung für einen anderen (auch Ehegatten) besorgen wollen, benötigen dazu eine schriftliche Einzel-Vollmacht des Antragstellers.

8. Auskunftserteilung

Bei der Stadtverwaltung im Rathaus stehen für allgemeine Fragen Herr Praxl (Zimmer 117,
Tel. 089/31009-225) und für Auskünfte zur Eintragung in das Abstimmungsverzeichnis sowie hinsichtlich Briefabstimmungsunterlagen eine Ansprechpartnerin im Bürgerbüro (Tel. 089/31009-0) während der üblichen Geschäftsstunden zur Verfügung.

 

Wir wollen die für Sie wichtigsten Informationen und Services bestmöglich bereitstellen.

Um uns dies zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis, dass wir mit Hilfe des Web-Analyse-Tool »Matomo« eine anonymisierte Auswertung Ihres Besuchs zu statistischen Zwecken erstellen und auswerten dürfen. Ihr Einverständnis gilt für zwölf Monate.

Alle Informationen zu Cookies, deren Verwaltung und Ihren Möglichkeiten Ihre Einwilligung zu widerrufen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.