Anlässlich der Kommunalwahl 2008 muss neuen Wahlvorschlägen die Möglichkeit gegeben werden, sich durch eine gesetzlich vorgegebene Anzahl von Wahlberechtigten (bei Stadtratswahl 190, bei Landkreiswahl 470) unterstützen zu lassen und sich somit als neuer Wahlvorschlag zu qualifizieren. Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss ein Werktag (bis 20.00 Uhr) sowie eine Eintragungsmöglichkeit an einem Wochenende geschaffen werden (§ 36 Abs. 4 GLKrWO). Das Bürgerbüro im Rathaus ist aus diesem Grund am Donnerstag, 17.01.2008 bis 20.00 Uhr und am Samstag, 19.01.2008 von 10.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.
Bürgerbüro außerplanmäßig geöffnet
Montag, 07. Januar 2008