Bitte melden Sie Ihren Hund an

Donnerstag, 26. Januar 2017

Sie wohnen in Unterschleißheim und Ihr Hund ist älter als 4 Monate?
Dann sind Sie nach §12, Abs. 1 der Hundesteuersatzung der Stadt Unterschleißheim verpflichtet, Ihren Hund unverzüglich anzumelden.
Sie können dies in der Stadtverwaltung (Sachgebiet Service & Finanzen), Zimmer Nr. 202, 2.OG tun; dort bekommen Sie zur Kennzeichnung Ihres Hundes auch die sogenannte „Hundemarke“.
Sie können Ihren Hund auch hier bei uns auf der Homepage anmelden.
Die Hundemarke wird Ihnen dann per Post zugesandt.
Bitte denken Sie daran, dass das Versäumnis dieser Anmeldung eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einem Bußgeld belegt werden kann.

Wir wollen die für Sie wichtigsten Informationen und Services bestmöglich bereitstellen.

Um uns dies zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis, dass wir mit Hilfe des Web-Analyse-Tool »Matomo« eine anonymisierte Auswertung Ihres Besuchs zu statistischen Zwecken erstellen und auswerten dürfen. Ihr Einverständnis gilt für zwölf Monate.

Alle Informationen zu Cookies, deren Verwaltung und Ihren Möglichkeiten Ihre Einwilligung zu widerrufen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.