Der Umwelt- und Verkehrsausschuss hat beschlossen, in der Feldstraße eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Stundenkilometer anzuordnen. Dabei bleibt die Feldstraße weiterhin als Vorfahrtsstraße bestehen. Der Umwelt- und Verkehrssausschuss weitet damit die bisherige Regelung der Geschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer in ganz Alt-Lohhof auf die Feldstraße aus, wenngleich die beschlossene Geschwindigkeitsbeschränkung nicht als formale Tempo-30-Zone deklariert sein wird.
Die neue Regelung gilt für die Feldstraße im Abschnitt zwischen der Stadion- und Alleestraße. Hier befinden sich auch der Kindergarten an der Feldstraße und das neue Senioren- und Pflegeheim. Beides sind Bereiche, die von besonders schutzbedürftigen Personen aufgesucht werden. Tempo 30 in dem Bereich der Feldstraße ist sicher das richtige Mittel, hier für mehr Verkehrssicherheit zu sorgen.
Bitte achten Sie also künftig auf diese Regelung, wenn Sie dort mit Ihrem Fahrzeug unterwegs sind.
Bitte künftig beachten:
Montag, 01. August 2011