Behördengänge ins Landratsamt nur noch mit Termin
Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern, gibt es für das Landratsamt München und seine Außenstellen keine allgemeinen Öffnungszeiten mehr.
Persönliche Vorsprachen sind nur noch nach individueller Terminvereinbarung mit dem zuständigen Mitarbeiter oder der zuständigen Mitarbeiterin möglich. Im Gespräch wird geklärt, ob eine persönliche Vorsprache absolut notwendig ist oder das Anliegen anderweitig gelöst oder zu einem späteren Zeitpunkt geklärt werden kann.
Und so geht’s:
1. Suchen Sie auf www.landkreis-muenchen.de/buergerservice nach Ihrer gewünschten Dienstleistung.
2. In jeder Dienstleistung finden Sie die richtigen Ansprechpartner oder eine zentrale E-Mail-Adresse. Bitte schildern Sie knapp Ihr Anliegen entweder per E-Mail oder telefonisch.
3. Sollte eine Vorsprache unumgänglich sein, erhalten Sie einen Termin.
Bitte haben Sie Verständnis, wenn Sie aufgrund des zu erwartenden hohen Anrufaufkommens nicht sofort durchkommen. Probieren Sie es einfach zu einem späteren Zeitpunkt nochmal oder schreiben Sie eine E-Mail.
Wichtig: Personen unter Quarantäne dürfen keine Behördengänge vornehmen. Zudem werden Bürgerinnen und Bürger, die sich krank fühlen, eindringlich gebeten, nicht vorbeizukommen, sondern ihr Anliegen ausschließlich telefonisch oder per E-Mail abzuklären.