Bitte beachten Sie geltende Vorschriften - Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn beim Einsatz von Laubbläsern und Laubsaugern

Donnerstag, 26. Oktober 2017

Um die Blätter von Gehwegen und aus dem Garten zu beseitigen werden seit einigen Jahren vermehrt Laubbläser und Laubsauger verwendet. Die motorisierten Geräte erzeugen zum Teil erheblichen Lärm und töten dabei wichtige Organismen und Kleinlebewesen. Achten Sie beim Einsatz dieser Geräte auf die Ruhezeiten – noch besser ist jedoch die Verwendung von üblichen Gartengeräten wie Besen und Rechen zum Laubsammeln.

Nach der „Verordnung der Stadt Unterschleißheim über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten“ dürfen ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten in Unterschleißheim von montags bis samstags nur in der Zeit von 07.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 20.00 Uhr durchgeführt werden.  Hierzu gehören insbesondere die Benutzung von motorgetriebenen Gartengeräten wie z.B. Rasenmähern, Vertikutierern, Laubsaug- und Laubblasgeräten. Für motorbetriebene Geräte ohne EU-Umweltzeichen gilt darüber hinaus ein noch strengeres Bundesrecht.
Neben der Lärmbelastung ist beim Einsatz von Laubsaugern und Laubbläsern auch zu bedenken, dass durch den Einsatz der Geräte Kleintiere wie Käfer, Spinnen, aber auch Igel getötet werden können und dann nicht mehr ihre ökologischen Funktionen im Erdreich erfüllen. Achten Sie also beim Einsatz von motorisierten Geräten auf die Ruhezeiten oder verwenden Sie Gartengeräte wie Besen und Rechen, die meist genauso effektiv sind, wenig bis keinen Lärm erzeugen und dabei die Umwelt schonen.

Wir wollen die für Sie wichtigsten Informationen und Services bestmöglich bereitstellen.

Um uns dies zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis, dass wir mit Hilfe des Web-Analyse-Tool »Matomo« eine anonymisierte Auswertung Ihres Besuchs zu statistischen Zwecken erstellen und auswerten dürfen. Ihr Einverständnis gilt für zwölf Monate.

Alle Informationen zu Cookies, deren Verwaltung und Ihren Möglichkeiten Ihre Einwilligung zu widerrufen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.