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Montag, 21. Mai 2007

Regelungen auf den Friedhöfen

Blumenschmuck am Vorplatz der Urnenwände
Aus gegebenem Anlass weist die Friedhofsverwaltung darauf hin, dass am Vorplatz der Urnenwand am Friedhof an der Nelkenstraße und des Kolumbariums im Waldfriedhof grundsätzlich keine Blumengestecke und Blumengebinde abgelegt werden dürfen. Ausnahmen werden nur für erfolgte Beisetzungen zugelassen. Um den reibungslosen Ablauf bei Durchführung von Beisetzungen an diesen Orten zu gewährleisten, ist der Friedhofsgärtner berechtigt, abgelegten Blumenschmuck zu entfernen.
Verhaltensregeln
Die Mitnahme von Tieren, ausgenommen Blindenhunde, in den städtischen Friedhöfen ist nicht zulässig. Wir bitten auch um Beachtung, dass Fahrräder in die Friedhöfe grundsätzlich nicht mitgenommen werden dürfen, außer wenn diese geschoben und zum Transport von Gegenständen benutzt werden, die der Grabpflege dienen. Diese Regeln sollten schon aus Gründen der Pietät vor den Verstorbenen selbstverständlich sein. Die Friedhofsverwaltung bittet um Ihr Verständnis.

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