Sträucher und Bäume, die von privaten Grundstücken in angrenzende Geh- und Radwege und damit in die öffentliche Verkehrsfläche hineinragen, stellen oft einen Gefahrenpunkt für Fußgänger und Radfahrer dar.
Die Stadt bittet deshalb alle Grundstücksbesitzer, Hecken, Sträucher oder Äste von Bäumen entsprechend zurückzuschneiden. Besonders wichtig ist auch, dass alle Verkehrszeichen frei einsehbar sind und bei Bedarf auch die Straßenbeleuchtung freigeschnitten wird. Ferner ist zu beachten, dass Zweige und Äste erst in einer Höhe von über 4 Meter in den Bereich der Fahrbahn bzw. in einer Höhe von über 2 Meter in die Gehwege ragen dürfen.
Der darunterliegende Bereich muss als sogenanntes "Lichtraumprofil" immer freigehalten werden. Bitte beachten Sie als betroffener Grundstückseigentümer unbedingt diese Vorgaben, da ansonsten bei Unfällen sogar Schadenersatzforderungen auf Sie als sog. Zustandsstörer im rechtlichen Sinne zukommen können.
Bitte Bäume und Sträucher zurückschneiden
Dienstag, 13. August 2013