Biometrik verlangt gute Fotos

Donnerstag, 06. Oktober 2005

Wenn Sie einen neuen Ausweis beantragen

Die Qualität der Passbilder für Ausweise und Reisepässe unterliegen strengen Richtlinien. Qualitativ hochwertige Fotos sind die Grundlage einer einwandfreien Wiedergabe des Bildes und Vorraussetzung für die Anwendung der Gesichtsbiometrie in Personaldokumenten. Das Foto muss die Gesichtszüge der Person von der Kinnspitze bis zum Haaransatz sowie die linke und rechte Gesichtshälfte deutlich zeigen und zentriert auf dem Foto platziert sein. Die Gesichtshöhe muss 70 - 80% des Fotos einnehmen - das entspricht einer Höhe von 32-36mm. Das vorgelegte Foto sollte insbesondere bei der Aufnahme mit einer Digitalkamera auf hochwertigem Papier mit einer Druckauflösung von mindestens 600 dpi erstellt sein. Die Person muss auf dem Foto mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund direkt in die Kamera blicken, damit die Augen klar und deutlich erkennbar sind. Wenn Sie demnächst einen neuen Ausweis beantragen - spätestens jedoch ab 1. November 2005 - müssen Sie Fotos nach folgendem Schema vorlegen

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