Bestattungen während der Coronapandemie - Schutzmaßnahmen bei Trauerfeiern

Mittwoch, 20. Mai 2020

Ab sofort sind die städtischen Aussegnungshallen wieder für Trauerfeiern geöffnet. Dabei sind aufgrund der Coronakrise Schutzmaßnahmen einzuhalten.
- Bei Trauerfeiern in den Aussegnungshallen müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Mindestabstand zwischen den Sitzplätzen von 2 Metern einhalten. Die Sitzplätze sind dementsprechend gekennzeichnet. Es besteht Maskenpflicht.
- Im Freien dürfen maximal 50 Personen mit Mindestabstand von 1,50 Metern an Beerdigungen und Beisetzungen teilnehmen. Das Tragen einer Schutzmaske wird empfohlen.
- Aushänge zu Sterbefällen an den städtischen Friedhofsbekanntmachungstafeln werden bis auf weiteres nicht getätigt.
Die Bestattungsunternehmen sind angewiesen, auf die Einhaltung der Regeln zu achten.

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