Bekanntmachung über öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 55 d "Lohhof-Süd Teil Süd-Ost" gem. § 3 Abs.2 i.V.m. § 13 BauGB

Montag, 20. Februar 2012

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 12.12.2011 den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes (BPl.) Nr. 55 d gefasst, den Entwurf gebilligt und die Verfahrenseinleitung beschlossen.
Der künftige Gesamtbebauungsplan Nr. 55 d fasst den ehemaligen BP Nr. 55 sowie die Änderungsbebauungspläne Nr. 55c und 55b zusammen und aktualisiert die Festsetzungen auf den ortsüblichen Standard.
Die Aufstellung des BPl. Nr. 55d  findet gem. § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren statt.  Eine Umweltprüfung wird nicht vorgenommen, ein Umweltbericht nicht erstellt.
Der BPl. Nr. 55 d in der Fassung vom 12.12.2011 liegt einschließlich Begründung zur Einsichtnahme in der Zeit
vom 24.02. 2012 bis 29.03. 2012
im Rathaus Unterschleißheim ?Geschäftsbereich Planen-Bauen-Umwelt- (III. OG)
Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.
Während dieser Zeit können Stellungnahmen zur dargelegten Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Hingewiesen wird darauf, dass ein Antrag gem. § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle)  unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Ein Mitarbeiter des Bauamtes wird für Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung stehen. Wird während der Auslegungsfrist eine Erörterung über allgemeine Ziele und Zwecke der Planung beantragt, wird ein Erörterungstermin angesetzt und öffentlich bekanntgegeben.

BPl. 55d

Wir wollen die für Sie wichtigsten Informationen und Services bestmöglich bereitstellen.

Um uns dies zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis, dass wir mit Hilfe des Web-Analyse-Tool »Matomo« eine anonymisierte Auswertung Ihres Besuchs zu statistischen Zwecken erstellen und auswerten dürfen. Ihr Einverständnis gilt für zwölf Monate.

Alle Informationen zu Cookies, deren Verwaltung und Ihren Möglichkeiten Ihre Einwilligung zu widerrufen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.