Beschlussfassung: Der Stadtrat von Unterschleißheim hat in der öffentlichen Sitzung vom 02.02.2012 gemäß Art. 65 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) die Haushaltssatzung für das Jahr 2012 beschlossen.
Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde: Die Haushaltssatzung für das Jahr 2012 enthält folgende genehmigungspflichtige Bestandteile: Den Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben nach dem Vermögensplan des Eigenbetriebes Stadtwerke Unterschleißheim. Gleichzeitig wird die im Haushalt 2011 genehmigte, nicht benötigte Kreditermächtigung in Höhe von 315.000 € widerrufen. Die Haushaltssatzung wurde vom Landratsamt München als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 27.02.2012 genehmigt.
Vermerk über die Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Jahr 2012 und die öffentliche Auflage des Haushaltsplanes: Die Haushaltssatzung für das Jahr 2012 einschließlich ihrer Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 i.V.m. Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung im Rathaus der Stadt Unterschleißheim, Rathausplatz 1, Zimmer-Nr. N 206, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf.