Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 15.10.2012 die Stellungnahmen und Anregungen aus dem Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung behandelt.
Der gem. der Beschlussfassung vom 15.10.2012 überarbeitete Bebauungsplan Nr. 125 in der Fassung vom 01.07.2013 liegt einschließlich Begründung, Umweltbericht und schalltechnischer Untersuchung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 08.07.2013 bis 14.08.2013 im Rathaus Unterschleißheim, Geschäftsbereich Planen-Bauen-Umwelt (III. OG), Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus. Während dieser Zeit können Stellungnahmen zur dargelegten Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Hingewiesen wird darauf, dass ein Antrag gem. § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Ein Mitarbeiter des Bauamts wird für Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung stehen.
Umweltrelevante Informationen und Stellungnahmen zum Bebauungsplan liegen in Form des Umweltberichts und der Stellungnahme des LRA München vom 20.08.2012 aus.