Bekanntmachung - Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 123 „Gewerbefläche westlich der Landshuter Straße/nördlich der Oskar-Maria-Graf-Straße"

Mittwoch, 04. Juni 2014

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 17.02.2014 die Weiterführung des seit dem Jahr 2000 ruhenden Bebauungsplanverfahrens Nr. 123 beschlossen. In der Sitzung vom 19.05.2014 wurde der Bebauungsplanentwurf gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Die Grundstücke im Geltungsbereich wurden neu aufgeteilt, die ehemals mittig geplante Erschließungsstraße kann entfallen. Auf dem nördlichen Areal ist die Ansiedlung eines Getränkelogistikcenters geplant, die Bebauungsplanfestsetzungen wurden gebäudespezifisch festgelegt.
Wegen eines Fehlers in der Bekanntmachung vom 22.05.2014 muss die Bekanntmachung wiederholt und der Zeitraum der öffentlichen Auslegung angepasst werden.

Der Bebauungsplanentwurf Nr. 123 in der Fassung vom 19.05.2014 liegt einschließlich Begründung, schalltechnischer Untersuchung und Umweltbericht zur Einsichtnahme bis 10.07.2014 im Rathaus Unterschleißheim, Geschäftsbereich Planen-Bauen-Umwelt (III. OG), Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus. Während dieser Zeit können Stellungnahmen zur dargelegten Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Hingewiesen wird darauf, dass ein Antrag gem. § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Ein Mitarbeiter des Bauamtes wird für Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung stehen. Der Umweltbericht enthält Abwägungen zu den Schutzgütern Mensch, Flora, Fauna, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaftsbild, Kultur u. sonstige Sachgüter, Wechselwirkungen und artenschutzrechtliche Belange. Umweltbezogene Stellungnahmen der Behörden und Fachstellen liegen derzeit nur aus dem bisher ruhenden Verfahren vor.

Die amtliche Bekanntmachung mit entsprechendem lageplan kann auch auf der städtischen Homepage unter http://www.unterschleissheim.de/fileadmin/dokumente/Amtliche_Bekanntmachungen/KW_20-22/1bp123bekanntm.pdf eingesehen werden.

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