Bekanntmachung des Landratsamts

Dienstag, 15. Mai 2012

Tierseuchenrecht: Bienenseuchen-Verordnung | Bekämpfung der Varroose (Varroatose)

Zum Schutz gegen die Varroose erlässt das Landratsamt München folgende Allgemeinverfügung:
1. Alle Besitzer von Bienenständen im Gebiet des Landkreises München haben ihre Bienenvölker fachgerecht im Jahr 2012 gegen Varroose zu behandeln.
2. Für die Behandlung dürfen nur zugelassene Arzneimittel verwendet werden. Die frei verkäuflichen und apothekenpflichtigen Arzneimittel zur Bekämpfung der Varroose können beim Landratsamt München, Sachgebiet 4.3 Veterinärwesen, unter Angabe der einzelnen Imker mit Namen und Adresse, der jeweiligen Menge der bestellten Varroosebekämpfungsmittel und der aktuellen Zahl der Bienenvölker bestellt werden (keine Sammelbestellung von Ortsvereinen).
3. Die Behandlung ist gemäß den Angaben des Arzneimittelherstellers durchzuführen und zu do-kumentieren. Der Behandlungserfolg ist anhand regelmäßiger Gemüllprobeuntersuchungen zu kontrollieren. Im Bedarfsfall ist die Behandlung zu wiederholen.
4. Für Versuche zur Resistenzzucht können auf Antrag Ausnahmen von der Behandlungspflicht zugelassen werden.
5. Kosten werden nicht erhoben.
6. Die Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie tritt am 31.12.2012 außer Kraft.

Hinweise:
1. Für fachliche Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Landratsamt München, Sachgebiet Veterinärwesen 4.3, Mariahilfplatz 17, 81541 München (Telefon 089/6221-2374).
2. Jede Behandlung mit apotheken- oder verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gegen Varroose ist in das Bestandsbuch einzutragen.
3. Die komplette Allgemeinverfügung inklusive Gründen und Rechtsbehelfsbelehrung kann im Rathaus, Geschäftsbereich 30, Zi.nr. 117, zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.

 

 

 

 

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