Bekanntmachung - des Erlasses und der Inkraftsetzung der Verordnung über den Schutz des Bestandes an Bäumen (Baumschutzverordnung/BSchVO)

Freitag, 22. Februar 2019

Ortsüblich bekanntgemacht:  21.02.2019
Aushang vom: 21.02.2019 bis 07.03.2019

Der Stadtrat der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 31.01.2019

aufgrund von § 20 Abs. 2 Nr. 7, § 22 Abs. 1, § 29 Abs.1 Satz 2 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. September 2017 (BGBl. I S. 3434) i. V. m. Art. 12 Abs. 1, Art. 51 Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz - BayNatSchG) vom 23. Februar 2011 (GVBl. S.82, BayRS 791-1-U), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juli 2018 (GVBl S. 604)

die Verordnung über den Schutz des Bestandes an Bäumen (Baumschutzverordnung) in der Fassung vom 31.01.2019 erlassen.

Die Verordnung tritt am 22.02.2019 in Kraft.

Die Satzung in der Ausfertigung vom 31.01.2019 liegt in der Zeit vom 21.02.2019 bis 07.03.2019
während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadt Unterschleißheim im Geschäftsbereich 50.2 Planen-Bauen, Umwelt, Außenstelle Valerystr. 1 (1.OG) in 85716 Unterschleißheim zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Unterschleißheim, 12.02.2019

Christoph Böck
Erster Bürgermeister

Wir wollen die für Sie wichtigsten Informationen und Services bestmöglich bereitstellen.

Um uns dies zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis, dass wir mit Hilfe des Web-Analyse-Tool »Matomo« eine anonymisierte Auswertung Ihres Besuchs zu statistischen Zwecken erstellen und auswerten dürfen. Ihr Einverständnis gilt für zwölf Monate.

Alle Informationen zu Cookies, deren Verwaltung und Ihren Möglichkeiten Ihre Einwilligung zu widerrufen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.