Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 129 d

Donnerstag, 28. Mai 2015

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB und öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanes  Nr. 129 d „"Photovoltaikanlage westlich der BAB 92 und östlich der Sportfläche Vereinsheim Riedmoos"

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 23.03.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 129 d  beschlossen. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer städtischen Freiflächen-Photovoltaikanlage auf dem Grundstück zwischen dem Vereinsheim Riedmoos und der Autobahn BAB A92 geschaffen werden.
Das Erstverfahren des Bebauungsplanes Nr. 129 d wird unmittelbar als öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Auf die Beteiligung der Öffentlichkeit wird im Bebauungsplanverfahren verzichtet, da diese bereits im Vorfeld durch die Verfahrenseinleitung zur  41. Flächennutzungsplanänderung erfolgt ist.
Der  Bebauungsplanentwurf Nr. 129 d  in der Fassung vom 19.05.2015  liegt einschließlich Begründung und Umweltbericht zur Einsichtnahme in der Zeit

vom 29.05.201 bis 30.06.2015

im Rathaus Unterschleißheim -Geschäftsbereich Planen-Bauen-Umwelt- (III. OG)
Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.
Während dieser Zeit können Stellungnahmen zur dargelegten Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Hingewiesen wird darauf, dass ein Antrag gem. § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle)  unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Ein Mitarbeiter des Bauamtes wird für Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung stehen.
Der Umweltbericht enthält Abwägungen zu den Schutzgütern Mensch, Flora, Fauna, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaftsbild, Kultur u. sonstige Sachgüter, Wechselwirkungen und artenschutzrechtliche Belange. Umweltbezogene Stellungnahmen der Behörden und Fachstellen liegen im ersten Verfahrensschritt noch nicht vor.

Christoph Böck
Erster Bürgermeister

Bebauungsplan Nr. 129 d

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