Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, und der Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplanes Nr. 166 „Lagercontainer-Anlage am Andreas-Danzer-Weg“, gem. § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB

Donnerstag, 05. Juni 2025

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 20.01.2025 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 166 „Lagercontainer-Anlage am Andreas-Danzer-Weg“ im Regelverfahren nach BauGB gefasst. Am 19.05.2025 hat der Grundstücks- und Bauausschuss den Bebauungsplan mit dem geänderten Geltungsbereich gebilligt.

Durch den Neubau der Michael-Ende-Schule auf der Fl. Nr. 178 der Gemarkung Unterschleißheim ist die dauerhafte Versetzung der dortigen Container-Anlage erforderlich.

In ihrem Nutzungszweck dienen diese Container ausschließlich der Lagerung, weshalb ein Gewerbegebiet (GEe) im Bebauungsplan ausgewiesen wird.  

Die Erschließung für die Lagercontainer-Anlage erfolgt über den Andreas-Danzer-Weg.

Die Aufstellung findet im Regelverfahren statt. Es ist nach § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes im Zuge dieses Verfahrens erforderlich.

Folgende Arten umweltrelevanter Informationen liegen vor:

  • Geotechnische Untersuchung vom Mai 2025
  • Schalltechnische Untersuchung vom Mai 2025
  • Entwurf Entwässerungskonzept vom April 2025
  • Relevanzprüfung vom März 2025
  • Scopingliste vom Mai 2025
  • Vorläufige Eingriffs- und Ausgleichsermittlung in der Begründung vom Mai 2025
  • Lageplan mit Grundstück für den Ausgleichsbedarf vom April 2025

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 166 „Lagercontainer-Anlage am Andreas-Danzer-Weg“ in der Fassung vom 19.05.2025 einschließlich textlicher Festsetzungen, Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind in dem Zeitraum vom 06.06. – 11.07.2025 im Internet veröffentlicht und können auf der Internetseite der Stadt Unterschleißheim www.unterschleissheim.de unter der Rubrik „Planen, Bauen & Wohnen, Klimaschutz“ | „Bebauungspläne“ | „Bebauungspläne im Verfahren“ bzw. der Adresse https://www.unterschleissheim.de/planen-bauen-wohnen-klimaschutz/bebauungsplaene/bebauungsplaene-im-verfahren.html  sowie über das  Geoportal Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ (Gemeindename: Unterschleißheim) und die Projektübersichtsseite der Stadt Unterschleißheim auf der Plattform Consul https://consul.unterschleissheim.de/projekts eingesehen werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls über die zuvor genannten Internetadressen zugänglich.

Im Zeitraum der Veröffentlichungsfrist liegen die zuvor genannten Unterlagen auch bei der Stadt Unterschleißheim, im Geschäftsbereich Bauleitplanung, Bauverwaltung, Umwelt (1. Stock) Valerystraße 1, 85716 Unterschleißheim während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Information für die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung aus. Ein Mitarbeiter des Bauamtes wird für Auskünfte und Erläuterungen bei vorheriger Terminvereinbarung (bauleitplanung @ush.bayern.de) zur Verfügung stehen.

Es wird darauf hingewiesen:

  • Stellungnahmen können während der Dauer der vorgenannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
  • Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an bauleitplanung @ush.bayern.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder in Textform, auch per Post (Stadt Unterschleißheim, Geschäftsbereich Bauleitplanung, Bauverwaltung, Umwelt, Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim) abgegeben oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Stadt Unterschleißheim im Geschäftsbereich Bauleitplanung, Bauverwaltung, Umwelt (1. Stock) Valerystraße 1, 85716 Unterschleißheim vorgebracht werden.
  • Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weiter Informationen entnehmen sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Unterschleißheim, den 26.05.2025

Christoph Böck

Erster Bürgermeister

 

Kurzerläuterung:

Der Teilbereich des zu Plangebietes mit der Fl. Nr. 932 liegt im westlichen Bereich des Stadtgebietes Unterschleißheim. Südlich grenzt das Flurstück 934 an auf welchem der Andreas-Danzer-Weg liegt und welches ebenfalls teilweise im Geltungsbereich liegt. Nordwestlich führt die Bundesautobahn 92 (BAB 92) am künftigen Geltungsbereich vorbei. Das nordöstliche angrenzende Grundstück ist mit einer Moschee bebaut.

Im Geltungsbereich liegen die Fl. Nrn. 932 und 934 (TF).

 

 

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