Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gem. § 2 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB und der öffentlichen Auslegung des „Bebauungsplans Nr. 129 c I „Riedmoos, Torfstecherweg“,

Mittwoch, 29. Mai 2019

Kurzerläuterung

Die Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 129 c I umfasst das Flurstück Nr. 829/5 im Bereich des Torfstecherweges. Der Umgriff der Planung regelt die Bebaubarkeit dieses Grundstückes mit einem 108 m² großem Baukörper für ein Einzelhaus, einer Wandhöhe von 4,1 m und der Ausführung des Gebäudes mit einem Satteldach.

Bekanntmachung

des Änderungsbeschlusses gem. § 2 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB und der öffentlichen Auslegung des „Bebauungsplans Nr. 129 c I „Riedmoos, Torfstecherweg“, 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 129 c „Zum Hirschdamm, Torfstecherweg“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a und § 13 BauGB


Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 16.07.2018 den Änderungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 129 c I gefasst.

Der Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 129 c ist bis auf das Flurstück 829/5, das bisher als Spielplatz festgesetzt wurde, bereits vollständig ausgebaut und überplant. Durch die grundstücksbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 129 c I soll für das Grundstück 829/5 Baurecht geschaffen werden. Das Verfahren findet gem. § 13 a BauGB im Verfahren der Innenentwicklung statt. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung, der im § 1 Abs. 6 BauGB genannten Schutzgüter bestehen nicht. Eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichts werden nicht vorgenommen, anstatt der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB wird unmittelbar die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 129 c I in der Fassung vom 16.07.2018 liegt einschließlich Begründung zur Einsichtnahme in der Zeit

vom 31.05.2019 bis 04.07.2019

bei der Stadt Unterschleißheim, im Geschäftsbereich Bauleitplanung, Bauverwaltung, Umwelt (1. Stock) Valerystr.1, 85716 Unterschleißheim  während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.
Während dieser Zeit können Stellungnahmen zur dargelegten Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Mitarbeiter des Bauamtes wird für Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung stehen.
Diese Unterlagen können auch im Internet auf der Homepage der Stadt Unterschleißheim unter www.unterschleissheim.de eingesehen werden. Auf die Richtlinie zum Datenschutz der Stadt Unterschleißheim www.unterschleissheim.de hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten wird verwiesen.

Unterschleißheim, den 29.10.2018

Christoph Böck
Erster Bürgermeister

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