Bekanntmachung der Verfahrensüberleitung zum Bebauungsplan nach Regelverfahren BauGB und der wiederholten Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplanes Nr. 165 „Wohngebiet nordöstlich des Furtwegs“, gem. § 3 Abs. 2 BauGB, i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB

Donnerstag, 26. September 2024

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 23.01.2023 den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 165 „Wohngebiet nordöstlich des Furtwegs“ nach § 13a BauGB gefasst.

Der Grundstücks- und Bauausschuss hat bei der öffentlichen Sitzung am 04.12.2023 beschlossen, die Aufstellung des Bebauungsplanes vom Verfahren nach § 13a BauGB zu einem Regelverfahren nach BauGB überzuleiten.

In der öffentlichen Sitzung am 16.09.2024 hat der Grundstücks- und Bauausschusses die Stellungnahmen und Anregungen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vom 21.06.2024 bis 25.07.2024 behandelt, die geänderte Planung gebilligt und die Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 31 Abs. 2 BauGB) und der Behörden /Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) beschlossen.

Für die Grundstücke im geplanten Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes wurde 2009 ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Der Entwurf aus dem Jahr 2013 wurde nicht weitergeführt. Der neue Investor ist mit einem neuen Bebauungskonzept an die Stadt herangetreten. Statt Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser sollen nun Mehrgeschosswohnungsbauten realisiert werden.

Insgesamt wird die Errichtung von zwölf Mehrgeschosswohnungsbauten beabsichtigt. Die beiden städtischen Gebäude (im WA 1) werden mit vier Vollgeschossen, die zehn Gebäude des Investors im WA 3 werden mit drei Vollgeschossen sowie WA 2 mit vier Vollgeschossen realisiert.

Das Verfahren findet als Regelverfahren nach BauGB statt.

 

Es liegen folgende Arten umweltrelevanter Informationen vor:

Schutzgut Mensch

  • schalltechnische Untersuchung vom 23.01.2024 zu Verkehrs- und Gewerbeschall, die auf das Baugebiet einwirken, und zu Auswirkungen der Lärmemissionen, die von dem durch die Planung bedingten Verkehrsaufkommen ausgehen
  • Verkehrsuntersuchung vom September 2023 mit Prognose Null- und Planfall, Leistungsfähigkeit und Auswirkungen auf die Fahrradstraße, Verkehrsmengen für schalltechnische Untersuchung
  • Mobilitätskonzept vom 16.05.2024 mit Maßnahmen zur möglichen Stellplatzreduzierung
  • Aussagen zur Erholungsfunktion, im Umweltbericht
  • Aussagen zur Lichtemissionen, im Umweltbericht

Schutzgut Tiere und Pflanzen

  • Relevanzprüfung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) vom 20.04.2023 in Bezug auf mögliche Verstöße gegen artenschutzrechtliche Verbote
  • Artenschutzfachbeitrag vom 14.12.2023, insbesondere mit Artenschutzkartierung und deren Bewertung
  • Beschreibung der vorhandenen Vegetation, im Umweltbericht
  • Eingriffsermittlung mit Ausgleichsmaßnahmen vom 16.09.2024

 

Schutzgüter Boden und Fläche

  • geotechnisches Gutachten vom 07.03.2023 zur Bodenbeschaffenheit und Altlastensituation
  • Aussage zu Flächennutzungen und Flächeninanspruchnahme, im Umweltbericht

Schutzgut Wasser

  • geotechnisches Gutachten vom 07.03.2023 zum Grundwasser und Niederschlagswasserversickerung  
  • Regenwasserkonzept vom 05.2024 zur Versickerung und zur Ableitung des Niederschlagswassers

Schutzgut Klima/Luft

  • Aussagen zu Klimafunktionen, im Umweltbericht
  • Aussagen zu Abgas-Emissionen, im Umweltbericht

Schutzgut Landschaftsbild

  • Aussagen zu Landschaftsbild und landschaftsprägenden Grundstücken

Schutzgut Kultur- und Sachgüter

  • Aussagen zu Bodendenkmälern, im Umweltbericht
  • Aussagen zu landwirtschaftlichen Flächen, im Umweltbericht

 

Folgende wesentliche umweltbezogenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange liegen vor:

Landratsamt München Abteilung Bau vom 30.08.2024, Hinweise und Empfehlungen zu Plandarstellungen, textlichen Festsetzungen und Begründung hinsichtlich FNP, Abstandsflächen und Gemeinschaftsanlagen

Landratsamt München Abteilung Grünordnung vom 01.08.2024, Hinweise und Empfehlungen zu Plandarstellungen, textlichen Festsetzungen und Begründung hinsichtlich der gültigen Freiflächen- und Gestaltungssatzung

Landratsamt München Abteilung Naturschutz (uNB) vom 12.08.2024 und 03.09.2024, Hinweise und Empfehlungen zu Artenschutz, Biotop, Eingriff und Ausgleich

Landratsamt München Abteilung Immissionsschutz vom 12.07.2024, Hinweise und Empfehlungen zur schalltechnischen Untersuchung, Begründung und textlichen Hinweisen

Eisenbahn Bundesamt vom 20.06.2024, zu den nächstgelegenen Bahntrassen

DB AG vom 15.07.2024, Hinweise zu Bahnstromleitung auf der Flurnummer für Ausgleichsflächen

DB Energie vom 11.07.2024, Hinweise zu Bahnstromleitung auf der Flurnummer für Ausgleichsflächen

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding vom 23.07.2024, in Bezug auf landwirtschaftliche Flächen

Regierung von Oberbayern vom 21.06.2024, Bewertung aus landesplanerischer Sicht

Bayernwerk Netz GmbH vom 24.07.2024, erforderliche Trafostation

Abwasserzweckverband vom 25.06.2024, erforderliche Pumpstation

Geothermie AG vom 26.07.2024, Hinweis zum Anschluss an die Geothermie

Wasserwirtschaftsamt vom 30.07.2024, Stellungnahme zu Niederschlagswasser, Oberflächenwasser,

Grundwasser, verunreinigte Böden

Deutsche Telekom Technik GmbH vom 16.08.2023, Aussagen zu Leitungen

Bayerisches Landesamt für Denkmalschutz vom 04.07.2023, Aussagen zu Bodendenkmälern

Stellungnahmen der Öffentlichkeit, mit Auswirkungen auf Tierwelt und Naturschutz sowie Auswirkungen durch Verkehr.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 165 „Wohngebiet nordöstlich des Furtwegs“ in der Fassung vom 16.09.2024 einschließlich Begründung, Umweltbericht und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind in dem Zeitraum vom 27.09.2024 bis 04.11.2024 im Internet veröffentlicht und können auf der Internetseite der Stadt Unterschleißheim www.unterschleissheim.de unter der Rubrik „Planen, Bauen & Wohnen, Klimaschutz“ | „Bebauungspläne“ | „Bebauungspläne im Verfahren“ bzw. der Adresse https://www.unterschleissheim.de/planen-bauen-wohnen-klimaschutz/bebauungsplaene/bebauungsplaene-im-verfahren.html  sowie über das  Geoportal Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ (Gemeindename: Unterschleißheim) eingesehen werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls über die zuvor genannten Internetadressen zugänglich.

Im Zeitraum der Veröffentlichungsfrist liegen die zuvor genannten Unterlagen auch bei der Stadt Unterschleißheim, im Geschäftsbereich Bauleitplanung, Bauverwaltung, Umwelt (1. Stock), Valerystraße 1, 85716 Unterschleißheim während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus. Ein Mitarbeiter des Bauamtes wird für Auskünfte und Erläuterungen bei vorheriger Terminvereinbarung (bauleitplanung @ush.bayern.de) zur Verfügung stehen.

 

Es wird auf Folgendes hingewiesen:

  • Stellungnahmen können während der Dauer der vorgenannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
  • Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an bauleitplanung @ush.bayern.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege schriftlich oder in Textform, auch per Post (Stadt Unterschleißheim, Geschäftsbereich Bauleitplanung, Bauverwaltung, Umwelt, Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim) abgegeben oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Stadt Unterschleißheim im Geschäftsbereich Bauleitplanung, Bauverwaltung, Umwelt (1. Stock), Valerystraße 1, 85716 Unterschleißheim vorgebracht werden.
  • Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art-6 Bas. 1 Buchst e DSGVO i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Unterschleißheim, den 17.09.2024

Christoph Böck

Erster Bürgermeister


Kurzerläuterung:

Das Planungsgebiet befindet sich nordöstlich des Furtwegs der Stadt Unterschleißheim und ist ca. 2,18 ha groß.

Im Geltungsbereich liegen die Fl. Nrn. 1145; 1145/1; 1145/3; 1145/4; 1145/4; 1145/5; 1146; 1146/2; 1146/3; 1146/4; 1147; 1147/2; 1147/3;1147/4; 1148; 1148/2; 1148/3; 1148/4; 1149; 1149/2; 1149/3; 1149/4; 1149/5; 1150; 1150/2; und T (Teilfläche) 70 der Stadt Unterschleißheim.

Ein Bild, das Entwurf, Diagramm, Plan, technische Zeichnung enthält. Automatisch generierte Beschreibung

 

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