Bekanntmachung der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplanes Nr. 139 "Hollerner Feld"

Freitag, 08. November 2019

Der Stadtrat der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung vom 25.07.2019 die Stellungnahmen aus der letzten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung behandelt. Durch die Einarbeitung in den Bebauungsplan und die Begründung ergeben sich Änderungen in der Planung, wodurch eine nochmalige erneute verkürzte Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB durchge-führt werden muss. Aufgrund einer Anpassung des Maß der baulichen Nutzung (Verschiebung Baukörper in Planzeichnung) ist der Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB erneut verkürzt auszulegen.

Folgende Arten umweltrelevanter Informationen liegen vor:

Aus dem Umweltbericht vom 07.11.2019:

- Schutzgut Tiere und Pflanzen/Biodiversität
Die Fläche, die als Baugebiet ausgewiesen wird, wird intensiv landwirtschaftlich genutzt. Hier sind weder Tier- und Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie noch des Anhangs I der Vogelschutz-Richtlinie festgestellt. Eine eigene Bestandsaufnahme wurde nicht durchgeführt. Für dieses Schutzgut sind bau-, anlage- und betriebsbedingt Auswirkungen geringer Erheblichkeit zu erwarten.

- Schutzgut Boden
Es werden größere Flächen verändert und Oberboden zwischengelagert. Durch die Anlage von Gebäuden, Stellplätzen, Straßen und Zufahrten werden ca. 21,25 % der Fläche dauerhaft versie-gelt. Vermeidungsmaßnahmen können die Auswirkungen reduzieren (Begrenzung der versiegel-ten Flächen). Es sind aufgrund der Versiegelung anlagebedingt Umweltauswirkungen mittlerer Erheblichkeit für dieses Schutzgut zu erwarten.

- Schutzgut Wasser
Mit der Bebauung wird die Grundwasserneubildung kaum beeinträchtigt, da das Niederschlags-wasser über Rigolen und Sickerschächte auf dem Grundstück versickert wird. Durch das Aufwühlen des Bodens und Verschmutzung des Grundwassers entsteht eine mittlere Erheblichkeit. Die Versiegelung führt zu Auswirkung mittlerer Erheblichkeit, da das Oberflächenwasser nicht vollständig auf dem Grundstück versickert wird.

- Schutzgut Klima und Luft
Mit der teilweisen Bebauung der landwirtschaftlich genutzten Fläche wird die Funktion als Frisch-luftgebiet eingeschränkt. Baubedingt sind geringe Auswirkungen auf das Klima zu erwarten. Die Funktion als Frischluftgebiet wird verringert, was aber wegen der Ortsrandlage und großer Frei-flächen östlich der B13 von geringer Erheblichkeit ist.

- Schutzgut Landschaft
Es sind Baum- und Heckenpflanzungen entlang der Südlichen Ingolstädter Straße sowie Baum- und Strauchpflanzungen auf den Grundstücken geplant. Baubedingt sind für dieses Schutzgut Auswirkungen mittlerer Erheblichkeit zu erwarten; ansonsten trägt die Baumaßnahme zu einer Verbesserung des Landschaftsbildes bei.

- Schutzgut Mensch (Lärm)
Aufgrund des geplanten großflächigen Einzelhandelsbetriebs und des nicht störenden Gewerbes ist ein steigendes Verkehrsaufkommen zu erwarten. Auch ist mit betriebsbedingten Lärmbelastungen durch den großflächigen Einzelhandelsbetrieb zu rechnen (Parkplätze, Anlieferung, Kühl- und Lüftungsanlagen…). Es ist mit einer hohen Erheblichkeit für dieses Schutzgut zu rechnen (durch den Einzelhandelsbetrieb) und mit einer mittleren Erheblichkeit durch das nicht störende Gewerbe.


Bekanntmachung

- Schutzgut Mensch (Erholung)
Während der Bauphase kommt es zu erheblichen Auswirkungen auf die Erholung. Anlage- und betriebsbedingt sind jedoch nur geringe, vielmehr positive Auswirkungen auf die Erholung zu erwarten.

- Schutzgut Kultur und Sachgüter (Stellungnahme des  Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (BLfD) vom 11.06.2019)
Im Planungsgebiet sind keine Kultur- und Sachgüter bekannt. Der Planungsbereich befindet sich jedoch in unmittelbarer Nähe eines Bodendenkmals: der Luftbildfundstelle D-17735-0088. Für die Bodeneingriffe ist gemäß Art. 7, Abs. 1 Denkmalschutzgesetz (DSchG) eine Erlaubnis bei der Unteren Denkmalschutzbehörde einzuholen.

- Wechselwirkung zwischen Schutzgütern
Die Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander sind, soweit sie erkennbar sind, nur in äu-ßerst geringem Umfang zu erwarten.

- Artenschutz
Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF - vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i.S.v. § 42 Abs. 5 BNatSchG) werden nicht notwendig, da durch Maß-nahmen zur Konfliktvermeidung die Gefährdung lokaler Populationen geschützter Arten ausge-schlossen werden kann.

- Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung
  Die Fläche würde bei Nichtdurchführung weiter intensiv landwirtschaftlich genutzt.

- Ausgleichsmaßnahmen
Der errechnete Ausgleichsflächenbedarf beträgt 3110 m². Die Ausgleichsmaßnahmen werden auf der Fl. Nr. 1062/2 Gemarkung Unterschleißheim nachgewiesen. Die Eingriffs-Ausgleich-Berechnung findet sich in der Anlage der beigefügten Begründung.

- Alternative Planungsmöglichkeiten
Im Vorfeld der Bebauungsplanung wurden im Rahmen eines Wettbewerbs bereits alternative Be-bauungs- und Erschließungskonzepte untersucht (Städtebau, Freiraumkonzept, Erschließung, Stellplatzkonzept und Lärmschutz).

- Beschreibung der Methodik und Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken
Die Beurteilung der Umweltauswirkungen erfolgt verbal argumentativ. Dabei werden drei Stufen unterschieden: geringe, mittlere und hohe Erheblichkeit. Bei der Bewertung der Erheblichkeit ist, insbesondere bei den Schutzgütern Boden, Wasser sowie Tiere und Pflanzen die Ausgleichbarkeit von Auswirkungen ein wichtiger Indikator. Die Erheblichkeit nicht ausgleichbarer Auswirkungen wird grundsätzlich hoch eingestuft. Darüber hinaus wurden im Hinblick auf die Bewertung der
Schutzgüter Klima/Luft und Mensch die einschlägigen Regelwerke herangezogen. Für die Beur-teilung der Eingriffsregelung wurde der Bayerische Leitfaden verwendet.

- Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)
Im Rahmen von nachfolgenden Genehmigungsverfahren und Bauvorhaben sind die artenschutz-rechtlichen Belange grundsätzlich zu beachten und bei Veränderung der Bestandssituation mit neuer Gefährdungslage abzuarbeiten. Die Gestaltung und Entwicklung der Flächen im Sinne der Festlegungen aus Bebauungsplan und Freiflächengestaltungsplan werden durch die Untere
Naturschutzbehörde überwacht. Dies betrifft insbesondere auch die Überwachung der Entwick-lung der Ausgleichsmaßnahmen.

 

 

Bekanntmachung

Umweltrelevante Gutachten:

-Begründung mit Umweltbericht vom 07.11.2019, Schalltechnische Untersuchung (Stand 12/2018)

Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung zu umweltrelevanten Informationen:

-Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege vom 11.06.2019 zu Erlaubnisvorbehalt im Denkmal-schutz
-Landratsamt München, Sachgebiet Bauen vom 06.06.2019 zu redaktionellen Änderungen im Grünordnungsbereich, baulichem Schallschutz (Anpassung Planzeichen und Begründung), Emis-sionskontingent der baulichen Nutzungen im GE
-Landratsamt München, Sachgebiet Immissionsschutz vom 03.06.2019 zu baulichem Schallschutz
-Wasserwirtschaftsamt München vom 13.06.2019 zu Umgang mit Niederschlagswasser

Der Bebauungsplan Nr. 139 „Hollerner Feld" in der Fassung vom 07.11.2019 liegt einschließlich Begründung, Umweltbericht, schalltechnischer Untersuchung sowie den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden Stellungnahmen, zur Einsichtnahme in der Zeit

vom 15.11.2019 bis 29.11.2019

bei der Stadt Unterschleißheim, Geschäftsbereich: Bauleitplanung, Bauverwaltung, Umwelt, Au-ßenstelle Valerystr. 1 (1. OG), 85716 Unterschleißheim, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus. Während dieser Zeit können Stellungnahmen und Anregungen zur dargelegten Planung schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnah-men können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Mitarbeiter des Bauamtes wird für Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung stehen.

Diese Unterlagen können auch im Internet auf der Homepage der Stadt Unterschleißheim unter
https://www.unterschleissheim.de/planen-bauen-wohnen-klimaschutz/bebauungsplaene/bebauungsplaene-im-verfahren.html eingesehen werden.
Auf die Richtlinie zum Datenschutz der Stadt Unterschleißheim https://www.unterschleissheim.de/datenschutz.html hinsichtlich der Verarbeitung
personenbezogener Daten wird verwiesen.


Unterschleißheim, den 04.11.2019

 

Christoph Böck
Erster Bürgermeister

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