Bekanntmachung der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes

Donnerstag, 28. Mai 2015

41. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 129 d  „Photovoltaikanlage westlich der BAB 92 und östlich der Sportfläche Vereinsheim Riedmoos“ - Bekanntgabe über die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch


In seiner Sitzung am 21.05.2015 behandelte der Stadtrat die Stellungnahmen und Anregungen aus der vorangegangenen Unterrichtung der Öffentlichkeit zur 41. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 129 d „Photovoltaikanlage westlich der BAB 92 und östlich der Sportfläche Vereinsheim Riedmoos“. Der Stadtrat billigte den Entwurf zur 41. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 129 d „Photovoltaikanlage westlich der BAB 92 und östlich der Sportfläche Vereinsheim Riedmoos“ und gab ihn für die Auslegung frei. Die Unterlagen mit Begründung der Planungsziele und der Umweltbericht können von jedermann im Rathaus Unterschleißheim, III. Stock, Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim in der Zeit vom

29. Mai bis einschließlich 29. Juni 2015

eingesehen werden. Ein Mitarbeiter der Bauverwaltung (III. Stock, Zimmer-Nr. 309) steht zur Erörterung während der allgemeinen Dienststunden zur Verfügung. Anregungen zur dargelegten Planung können während dieser Frist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.

Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen mit aus:

- Anregung vom Landratsamt München, Bauleitplanung, vom 27.04.2015: hinsichtlich der Ausgleichsfläche
- Anregung vom Landratsamt München, Immissionsschutz, vom 28.04.2015: hinsichtlich der Lärmimmissionen und der Blendwirkung
- Anregung vom Landratsamt München, Naturschutz, vom 19.05.2015: hinsichtlich der Abstandsfläche zum Ufer des Schwebelbaches
- Stellungnahme vom Landratsamt München, Wasserrecht, vom 16.04.2015: hinsichtlich des Abstandes zum Bachufer
- Anregung vom Wasserwirtschaftsamt München vom 07.05.2015: hinsichtlich des Uferabstandes
- Anregung von der Autobahndirektion Südbayern vom 11.05.2015: hinsichtlich der Blendwirkung
- Anregung der DB Energie GmbH Südbayern vom 11.05.2015: hinsichtlich der Leitungen

Unterschleißheim, 21.05.2015

Christoph Böck
Erster Bürgermeister 

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