Bekanntmachung - Christopher Martin Brühl, Hildegardstraße 24, 85716 Unterschleißheim

Mittwoch, 12. Februar 2020

Die Dokumente vom 25.10.2019, Aktenzeichen 20/25-139162-2019, an den Empfänger sind nicht zustellbar, da sein Aufenthaltsort unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungs-bevollmächtigten nicht möglich ist.

Die Dokumente können vom Empfänger bei der Stadt Unterschleißheim, Rathausplatz 1,
85716 Unterschleißheim, Zimmer 306, III. Stock, eingesehen bzw. abgeholt werden.

Nach Ablauf der gesetzlichen Frist zum Aushang dieser Benachrichtigung an der Amtstafel gelten die Dokumente gemäß § 122 Abs. 3 und 4 Abgabenordnung (AO) in Verbindung mit Art. 15 Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) als öffentlich zugestellt. Durch die öffentliche Zustellung wird die Rechtsbehelfsfrist in Gang gesetzt, mit deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Christoph Böck
Erster Bürgermeister

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