BEKANNTMACHUNG

Mittwoch, 27. März 2019

der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplanes Nr. 139 "Hollerner Feld" gemäß

§ 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung vom 08.06.2015 die Weiterführung des Bebauungsplanes Nr. 139 „Hollerner Feld“ beschlossen. Der Planungsumgriff und auch die Nutzung im GEe haben sich verändert, daher war der Bebauungsplan nochmals öffentlich auszulegen.

In seiner Sitzung am 25.03.2019 hat der Grundstücks- und Bauausschuss die Stellungnahmen aus der letzten Öffentlichkeitsbeteiligung behandelt und die erneute Behörden- und Bürgerbeteiligung beschlossen. Durch die Einarbeitung der Stellungnahmen aus dem letzten Verfahrensschritt hat sich der Entwurf des Be-bauungsplanes Nr. 139 „Hollerner Feld“ geändert und ist daher gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB erneut verkürzt auszulegen.

Bekanntmachung PDF

 

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