Bekanntmachung

Donnerstag, 29. Februar 2024

Bebauungsplan 72b

des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 BauGB und der frühzeitigen Bürgerbeteiligung des Bebauungsplanes Nr. 72 b “St.-Rupert-Straße, beiderseits der Bahnlinie Valerystraße“, gem. § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13 a und § 13 BauGB


Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 22.01.2024 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 72 b “St.-Rupert-Straße, beiderseits der Bahnlinie Valerystraße“ gefasst.
Von Seiten des Eigentümers wird überlegt, ob das Gebäude als Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge zur Verfügung gestellt wird.
Seitens der Verwaltung wird eine Nutzungsänderung in dem geplanten Umfang als soziale Unterkunft im Bereich der Robert-Schuman-Straße 1 als sehr kritisch gesehen, da es dadurch zu einer ungewünschten Hot-Spot-Bildung kommen würde.
Zusätzlich wird die Einrichtung massive Auswirkungen auf das Gesamtgebiet um die Stadtmitte haben.
Es ist davon auszugehen, dass die umliegenden Infrastruktureinrichtungen wie Bahnhof, Unterführungen, Rathaus und Stadtmitte eine starke Belebung erfahren würden.
Seitens der Stadt muss auf ein gutes Gleichgewicht und eine adäquate Durchmischung der Gebiete geachtet werden. Dies ist in der angestrebten Größenordnung nicht leistbar. Deshalb wurde für den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 72 eine textliche Festsetzungsänderung beschlossen, die eine soziale Nutzung ausschließt.
Das Verfahren findet gem. § 13 a BauGB im Verfahren der Innenentwicklung statt. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der im § 1 Abs. 6 BauGB genannten Schutzgüter bestehen nicht. Eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichts werden nicht vorgenommen, da es sich hier um ein bereits bebautes Gebiet handelt und keine umweltrelevanten Belange bei der vorgesehenen Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind.
Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu der u. a. Frist vom 29.02. bis 04.03.2024 bei der Stadt Unterschleißheim im Geschäftsbereich Bauleitplanung, Bauverwaltung, Umwelt (1. Stock) Valerystr. 1, 85716 Unterschleißheim während der allgemeinen Öffnungszeiten informieren. Während dieser Zeit können Stellungnahmen zur dargelegten Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Mitarbeiter des Bauamtes wird für Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung stehen. 
Diese Unterlagen können auch im Internet auf der Homepage der Stadt Unterschleißheim unter www.unterschleissheim.de eingesehen werden. Auf die Richtlinie zum Datenschutz der Stadt Unterschleißheim www.unterschleissheim.de hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten wird verwiesen. 


Unterschleißheim, den 19.02.2024
Christoph Böck
Erster Bürgermeister

Kurzerläuterung:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 72 b “St.-Rupert-Straße, beiderseits der Bahnlinie Valerystraße“ erstreckt sich auf die Fl. Nr. 180/7. Auf dem Flurstück befindet sich bereits ein Bürogebäude (ehemaliges Iveco-Gebäude). 
 

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