Bekanntmachung

Donnerstag, 29. Februar 2024

Bebauungsplan 52

des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 BauGB und der frühzeitigen Bürgerbeteiligung des Bebauungsplanes Nr. 52 b I “westlich der Ingolstädter Straße/ nördlich der Carl-von-Linde-Straße“, gem. § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13 a und § 13 BauGB


Der Stadtrat der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 01.02.2024 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 52 b I “westlich der Ingolstädter Straße/ nördlich der Carl-von-Linde-Straße“ gefasst.
Von Seiten des Eigentümers wurde ein Bauantrag zur Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für soziale Zwecke mit bis zu 88 Personen auf dem Grundstück Fl. Nr.  989/8 eingereicht. 
Seitens der Verwaltung wird eine Gemeinschaftsanlage für soziale Zwecke als kritisch gesehen. 
Bereits in unmittelbarer Nachbarschaft (Siemensstraße 1 als auch Siemensstraße 8) befinden sich 
zwei Anlagen mit sozialer Unterbringung.  
Ein gutes Gleichgewicht als auch eine adäquate Durchmischung der Gebiete ist zu beachten.  
Das Verfahren findet gem. § 13 a BauGB im Verfahren der Innenentwicklung statt. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung, der im § 1 Abs. 6 BauGB genannten Schutzgüter bestehen nicht. Eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichts werden nicht vorgenommen, da es sich hier um ein bereits bebautes Gebiet handelt und keine umweltrelevanten Belange bei der vorgesehenen Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind.
Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu der u. a. Frist vom 29.02. bis 04.03.2024 bei der Stadt Unterschleißheim im Geschäftsbereich Bauleitplanung, Bauverwaltung, Umwelt (1. Stock) Valerystr. 1, 85716 Unterschleißheim während der allgemeinen Öffnungszeiten informieren. Während dieser Zeit können Stellungnahmen zur dargelegten Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Mitarbeiter des Bauamtes wird für Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung stehen. 
Diese Unterlagen können auch im Internet auf der Homepage der Stadt Unterschleißheim unter www.unterschleissheim.de eingesehen werden. Auf die Richtlinie zum Datenschutz der Stadt Unterschleißheim www.unterschleissheim.de hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten wird verwiesen. 


Unterschleißheim, den 19.02.2024
Christoph Böck
Erster Bürgermeister

 

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