40. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der Bebauungspläne Nr. 129 a I „Würmbachstraße" und 129 a II „Zwerchwiesenweg" - Bekanntgabe über den Aufstellungsbeschluss und die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch .
In seiner Sitzung am 27.11.2014 beschloss der Stadtrat die Aufstellung der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der Bebauungspläne Nr. 129 a I „Würmbachstraße" und 129 a II „Zwerchwiesenweg". Der Grundstücks- und Bauausschuss hat dem Planentwurf in seiner Sitzung am 10.11.2014 zugestimmt und die Einleitung des Änderungsverfahrens beschlossen. Der Umgriff ist im Lageplan schwarz umrandet dargestellt. Der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht kann von jedermann im Rathaus Unterschleißheim, III. Stock, Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim in der Zeit vom
18. Dezember 2014 bis einschließlich 22. Januar 2015
eingesehen werden. Ein Mitarbeiter der Bauverwaltung (III. Stock, Zimmer-Nr. 309) steht zur Erörterung während der allgemeinen Dienststunden zur Verfügung. Anregungen zur dargelegten Planung können während dieser Frist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen mit aus:
- vom Landratsamt München, Baurecht, Denkmalschutz und Raumordnungsrecht Ziffer 2.4.1. vom 04.09.2014: hinsichtlich Änderung der Gebietskategorie
- vom Landratsamt München, Naturschutz, Forstrecht und Landwirtschaftsrecht vom 11.09.2014: hinsichtlich der Festsetzung eines Uferschutzstreifens auch auf der Ostseite des Schwebelbaches
- vom Landratsamt München, Tiefbau, Verkehrsplanung, Abfallwirtschaft und Grünordnung vom 10.09.2014: hinsichtlich der Baumpflanzungen.
Ortsüblich bekannt gemacht: 04.12.2014