Bekanntmachung 380-kV-Ersatzneubau Oberbachern-Ottenhofen

Donnerstag, 04. Februar 2021

Das Projekt Oberbachern-Ottenhofen (380-kV-Leitung von Oberbachern im Landkreis Dachau bis Ottenhofen im Landkreis Erding) steht vor der Eröffnung des Raumordnungsverfahrens. 

Kartierungsarbeiten: Für den geplanten Ersatzneubau sind Tätigkeiten zur Beobachtung und Erfassung (Kartierung) der raumordnerischen und umweltfachlichen Situation geplant. Ab März 2021 bis voraussichtlich Oktober 2021 finden entlang der Bestandsleitung sowie der Trassenkorridore Kartierungsarbeiten statt. Die dafür notwendigen Begehungen erfolgen je nach Vegetationszeit und Witterungsbedingungen. Ziel der Kartierungsarbeiten ist die Gewinnung von Erkenntnissen zum Umweltschutz, die anschließend zur möglichst umweltfreundlichen Planung des Projekts genutzt werden. Die Kartierungsarbeiten werden vom Umweltplanungsbüro FROELICH & SPORBECK im Auftrag der TenneT TSO GmbH vorgenommen. Dafür ist es erforderlich, dass die Beauftragten Grundstücke betreten sowie wald- und landwirtschaftliche Wege des geplanten Projektraumes befahren können. Für einen reibungslosen Ablauf der Kartierungen bitten wir alle betroffenen Grundstückseigentümer und Pächter, den Mitarbeitern von FROELICH & SPORBECK den Zugang zum jeweiligen Grundstück zu gestatten. 

Zum Leitungsbauvorhaben Oberbachern-Ottenhofen: Der Gesetzgeber hat TenneT als Übertragungsnetzbetreiber damit beauftragt, einen Ersatzneubau der Leitung von Oberbachern nach Ottenhofen zu planen, damit langfristig eine sichere, zuverlässige und leistungsfähige Energieversorgung in der Region gewährleistet ist. Das Projekt wird als Freileitung geplant. Die Unterlagen zum Raumordnungsverfahren reicht TenneT in der ersten Jahreshälfte 2021 bei der zuständigen Raumordnungsbehörde ein.

Rechtliche Grundlage: Nach § 44 Abs. 1 EnWG sind Eigentümer oder Nutzungsberechtigte der betroffenen Grundstücke verpflichtet, die zur Vorbereitung der Planung des Vorhabens notwendigen Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen sowie sonstige Vorarbeiten durch den Träger des Vorhabens oder von ihm Beauftragten zu dulden. 

Flurschäden können bei den Begehungen nicht entstehen. Es werden keine Maschinen eingesetzt; es handelt sich um Begehungen zu Fuß oder Befahrungen öffentlicher und wald- und landwirtschaftlicher Wege. Sollte es dennoch zu Schäden kommen, bitten wir um Benachrichtigung:

TenneT TSO GmbH, Katharina Heep 

Referentin für Bürgerbeteiligung | Bayern T +49 (0)921 50740-5889 -Mail: katharina.heep @tennet.eu

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