Bekanntmachung

Dienstag, 13. März 2012

der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 136 "Mehrgenerationenwohnen Feldstraße" gem. § 4 a Abs. 3 i.V. mit § 3 Abs.2 Baugesetzbuch

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 14.09.2009 die Stellungnahmen und Anregungen aus der vorangegangenen öffentlichen Auslegung behandelt. In der Sitzung am 16.01.2012 wurde eine umfassende Überarbeitung des Bebauungsplanes und die erneute öffentliche Auslegung beschlossen.

Der überarbeitete Bebauungsplan Nr. 136 in der Fassung vom 31.01.2012 liegt einschließlich Begründung und Umweltbericht zur Einsichtnahme in der Zeit vom 16.03.2012 bis 19.04.2012 im Rathaus Unterschleißheim ?Geschäftsbereich Planen-Bauen-Umwelt- (III. OG), Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.

Während dieser Zeit können Stellungnahmen zur dargelegten Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag gem. § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Ein Mitarbeiter des Bauamtes wird für Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung stehen. Wird während der Auslegungsfrist eine Erörterung über allgemeine Ziele und Zwecke der Planung beantragt, wird ein Erörterungstermin angesetzt und öffentlich bekanntgegeben.
Umweltrelevante Informationen zum Bebauungsplan liegen in Form des Umweltberichts aus. Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen zur Planung liegen in Form der Stellungnahme des Landratsamtes München (Sg Naturschutz, Forst- und Landwirtschaftsrecht) aus. 

Plan


 

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