Der Bebauungsplan Nr. 89 c in der Fassung vom 19.03.2012 wurde vom Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Unterschleißheim am 19.03.2012 als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan trat mit der förmlichen Bekanntmachung durch Aushang am 29.03.2012 gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch in Kraft.
Der Bebauungsplan Nr. 89 c in der rechtsverbindlichen Planfassung wird einschließlich Begründung, zusammenfassender Erklärung und Umweltbericht ab Bekanntmachung im Rathaus Unterschleißheim, Geschäftsbereich Planen-Bauen-Umwelt, während der allgemeinen Dienststunden künftig zu Jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt des Bebauungsplanes wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Die komplette öffentliche Bekanntmachung inklusive rechtlichen Hinweisen ist im Schaukasten nachzulesen.