Bekanntmachung

Mittwoch, 19. Februar 2014

Allgemeinverfügung zum Verbot von Glasflaschen

Die Stadt Unterschleißheim hat folgende Allgemeinverfügung erlassen, die hiermit öffentlich bekanntgegeben wird:
Verbot von Glasflaschen und anderen Glasbehältern auf den Veranstaltungsflächen für das Faschingstreiben am Faschingssamstag, 01. März 2014, in der Zeit von 12.00 Uhr bis 24.00 Uhr.

Aufgrund Art. 6, 7 Abs. 1, Art. 19 Abs. 5 und Art. 23 Abs. 1 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) in Verbindung mit Art. 41 Abs. 3, 4 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) wird folgende Allgemeinverfügung erlassen:

1. Das Mitführen von Glasflaschen und anderen Glasbehältern und der Ausschank von Getränken in Glasflaschen und Glasbehältern sind auf den öffentlichen Veranstaltungsflächen für die gesamte Dauer des Faschingstreibens verboten.
Die Verbotsfläche ist im anliegenden Lageplan, der Bestandteil dieser Allgemeinverfügung ist, gelb gekennzeichnet.

2. Ausgenommen von diesem Verbot sind die konzessionierten Freischankflächen der Gaststättenbetriebe sowie die konzessionierten Bereiche des Bürgerhauses, die durch Servicepersonal bewirtet werden.

3. Die sofortige Vollziehung des Verbots wird angeordnet.

4. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung durch Anschlag an den Bekanntmachungstafeln in Kraft, somit am 21.02.2014.

Hinweis:
Die Allgemeinverfügung mit ihrem vollständigen Wortlaut samt Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung kann im Rathaus auf Zi.Nr. 107 zu den üblichen Geschäftsstunden eingesehen werden.

Lageplan

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