Änderungssatzung der Stadt Unterschleißheim über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen (Friedhofsgebührensatzung):
Der Stadtrat von Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 28.06.2012 die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen (Friedhofsgebührensatzung) beschlossen. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Unterschleißheim über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen in der Fassung vom 02.07.2012 liegt ab dem 12. Juli 2012 während der allgemeinen Geschäftsstunden im Rathaus der Stadt Unterschleißheim, Rathausplatz 1, Zimmer Nr. 203, zur Einsichtnahme auf. Die Satzung tritt am 01.09.2012 in Kraft.