Die Stadt Unterschleißheim hat folgende Allgemeinverfügung erlassen, die hiermit öffentlich bekanntgegeben wird:
1. Am Samstag, den 01. März 2014, wird in der Zeit von 13.00 Uhr bis 24.00 Uhr im Bereich um den Rathausplatz als Veranstaltungsort des Faschingstreibens das Mitführen und Konsumieren von alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit verboten.
Der von dem Alkoholverbot erfasste Bereich ist im anliegenden Lageplan, der Bestandteil dieser Allgemeinverfügung ist, rot umrandet und wird begrenzt
- im Norden durch den Robert-Koch-Weg zur Park-and-Ride-Fläche St.-Benedikt-Str.,
- im Osten durch den Gehweg an der Raiffeisenstr.,
- im Süden durch den Zufahrtsweg zur Park-and-Ride-Fläche unter der Le-Crès-Brücke
und zum Rathausparkplatz,
- im Westen durch den Grünstreifen an der Bahnlinie.
Der Gemeingebrauch der öffentlichen Straßen, Wege und sonstigen öffentlichen Bereiche wird für diesen
Zeitraum eingeschränkt.
2. Ausgenommen von diesem Verbot ist die im anliegenden Lageplan gelb gekennzeichnete Veranstaltungsfläche „Rathausplatz“.
3. Die sofortige Vollziehung der Ziffer 1 dieser Allgemeinverfügung wird angeordnet.
4. Diese Allgemeinverfügung tritt 14 Tage nach Ihrer Bekanntmachung durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln in Kraft, somit am 27.02.2014
Hinweis:
Die Allgemeinverfügung mit ihrem vollständigen Wortlaut samt Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung kann im Rathaus auf Zi.Nr. 107 zu den üblichen Geschäftsstunden eingesehen werden.