Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 29.04.2013 die Stellungnahmen und Anregungen aus der ersten öffentlichen Auslegung beschlussmäßig behandelt.
Der gemäß Beschluss überarbeitete Text-Bebauungsplan Nr. 89a/II in der Fassung vom 29.04.2013 liegt einschließlich Begründung zur Einsichtnahme bis 20.08.2013 im Rathaus Unterschleißheim, Geschäftsbereich Planen-Bauen-Umwelt (III. OG), Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.
Während dieser Zeit können Stellungnahmen zur dargelegten Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hingewiesen wird darauf, dass ein Antrag gem. § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Ein Mitarbeiter des Bauamtes wird für Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung stehen.
Der BP Nr. 89 c /II wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt. Umweltrelevante Stellungnahmen liegen nicht vor.