Bekanntmachung

Dienstag, 13. August 2013

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 144 „Kindertagesstätte westlich der Stadionstraße“ gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Bpl. Nr. 144

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 10.06.2013 die Änderung und Weiterführung des Bebauungsplanes Nr. 144 beschlossen. Mit der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 144 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Erweiterung der vorhandenen Kindertagesstätte „Champini“  westlich der Stadionstraße geschaffen werden.Der Entwurf des  Bebauungsplanes Nr. 144 in der Fassung vom 22.04.2013  liegt einschließlich Begründung und  Umweltbericht zur Einsichtnahme in der Zeit vom 19.08.2013 bis 20.09.2013 im Rathaus Unterschleißheim -Geschäftsbereich Planen-Bauen-Umwelt- (3. OG), Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.Während dieser Zeit können Stellungnahmen zur dargelegten Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Hingewiesen wird darauf, dass ein Antrag gem. § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle)  unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.Ein Mitarbeiter des Bauamtes wird für Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung stehen. Umweltrelevante Informationen und Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und anderer Fachstellen liegen zu dieser Bebauungsplanfassung noch nicht vor.Der Umweltbericht vom 22.04.2013 enthält Informationen und Abwägungen zu den Schutzgütern Mensch/Kultur- und Sachgüter, Boden, Wasser, Pflanzen/Tiere, Landschaft, Klima/Luft/Immissionen und naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen.

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