Beidseitige Freigabe der Elisabethstraße für Radfahrer

Mittwoch, 10. Februar 2016

Im Rahmen der letzten Bürgerversammlung wurde um die Prüfung der Freigabe der Elisabethstraße als Einbahnstraße für Radfahrer in die Gegenrichtung gebeten.
Grundsätzlich kann in Einbahnstraßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h der Radverkehr in beiden Richtungen auf der Fahrbahn zugelassen werden. Grundvoraussetzung hierfür ist, dass die Fahrgassen mindestens drei Meter breit sind und ausreichende Ausweichmöglichkeiten für eine sichere Begegnung von Fahrzeugen und Radverkehr vorhanden sind. Eine Einbahnstraßen-Freigabe kann für den gegenläufigen Radverkehr im Einzelfall auch dann erfolgen, wenn eine Begegnungswahrscheinlichkeit aufgrund der Verkehrsstärken oder der Länge der Einbahnstraße nur sehr gering ist, was in der Praxis hier auch der Fall ist.
Nach Einholung der Stellungnahmen von ADFC und der Fahrradbeauftragten der Stadt hat sich der Umwelt- und Verkehrsausschuss der Empfehlung der Stadtverwaltung angeschlossen und die Freigabe der Elisabethstraße für Radfahrer in Gegenrichtung beschlossen. Eine entsprechende Beschilderung ist bereits beauftragt und wird in Kürze erfolgen.
Damit wird ein weiterer Beitrag für die Fahrradfreundlichkeit der Stadt Unterschleißheim geleistet, da die Radfahrer schnellere und damit attraktivere Wegeverbindungen nutzen können.

 

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