Die August-Engelen-Straße wurde bislang als verkehrsberuhigter Bereich beschildert. Aus straßenverkehrsrechtlichen Gründen wurde nun Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit angeordnet. Diese Maßnahme ist deshalb notwenig, weil die Beibehaltung des verkehrsberuhigten Bereiches mit einer maximal zulässigen Geschwindigkeit von 7 Stundenkilometern und einer Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer erst eine bauliche Umgestaltung notwendig machen würde. Die Straße müsste niveaugleich ausgebaut werden. Um den strengen formalen verkehrsrechtlichen Auflagen gerecht zu werden, hat die Stadtverwaltung nun die bestehende Beschilderung aufgehoben. Ob die August-Engelen-Straße wieder zu einem verkehrsberuhigten Bereich umgewandelt wird, hängt von den voraussichtlichen Kosten ab, die für den notwendigen Umbau anfallen würden. Die Kostenschätzung wird derzeit in der Verwaltung erarbeitet, der Umwelt- und Verkehrsausschuss wird darüber beschließen.
Aus straßenverkehrsrechtlichen Gründen leider unumgänglich
Montag, 26. Februar 2007