Aufsuchende Seniorenberatung – Neues Angebot Tipp des Monats

Mittwoch, 11. November 2020

Von altersgerechtem Wohnen bis Zuschüsse – die Aufsuchende Seniorenberatung hat einen neuen Service: Der Tipp des Monats klärt häufige Fragen und bietet Hilfestellung für ältere Menschen. Und: Hausbesuche sind auch aktuell möglich.
Seit gut zwei Jahren gibt es die Aufsuchende Seniorenberatung im Landratsamt München. Von der Beratung am Telefon bis zu einem ausführlichen Hausbesuch unterstützt sie SeniorInnen bei wichtigen Fragen wie Versorgung, Pflege und Sicherstellung eines selbstbestimmten Lebens und Wohnens im Alter. Die in den Kommunen gut vernetzten MitarbeiterInnen versuchen dabei passgenau, Unterstützung für die SeniorInnen in ihren Kommunen zu finden. Ergänzt wird das Angebot der Aufsuchenden Seniorenberatung dabei ab sofort von einem neuen Format, dem „Tipp des Monats“. Den Auftakt zur neuen Reihe bildet ein Hinweis auf das Landespflegegeld. Dabei steht die Aufsuchende Seniorenberatung selbst als Ansprechpartnerin für weitere Fragen zur Verfügung.
Die Aufsuchende Seniorenberatung unterstützt SeniorInnen auch während der Corona-Pandemie nach Kräften. Mit den erforderlichen Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen sind in der aktuellen Situation Hausbesuche zur Beratung und Unterstützung genauso möglich wie Termine im Landratsamt. Alternativ kann die Kontaktaufnahme auch telefonisch oder schriftlich erfolgen. Angehörige und Bekannte, die sich Sorgen um einen älteren Mitmenschen machen, können sich ebenfalls bei der Aufsuchenden Seniorenberatung melden. Die Mitarbeitenden unterliegen der Schweigepflicht.
Die für Unterschleißheim zuständigen AnsprechpartnerInnen sind Frau Wohlmuth (089 6221 1371) und
Herr Schlotterbeck (089 6221 1353).

 

Wir wollen die für Sie wichtigsten Informationen und Services bestmöglich bereitstellen.

Um uns dies zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis, dass wir mit Hilfe des Web-Analyse-Tool »Matomo« eine anonymisierte Auswertung Ihres Besuchs zu statistischen Zwecken erstellen und auswerten dürfen. Ihr Einverständnis gilt für zwölf Monate.

Alle Informationen zu Cookies, deren Verwaltung und Ihren Möglichkeiten Ihre Einwilligung zu widerrufen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.